Zur rechtmäßigen Nutzung geschützter Werke anderer im Internet
Grundsätzlich steht das Recht, ein Werk zu nutzen und es darzustellen, nur dem Urheber, bzw. von diesem ermächtigten Personen zu. Nichts anderes gilt auch im Internet!
In der Darstellung als Thumbnail könnte eine Verletzung des Urheberrechts gesehen werden.
Dem folgt der BGH auch in seinem Urteil vom 29.04.2010 (Az.: I ZR 69/08).
Er macht deutlich, dass die Bildersuchmaschine durch die Wiedergabe der Werke in Form der Thumbnails diese zugänglich macht, was ebenfalls grundsätzlich nur dem Urheber zusteht.
Wenn er gleichwohl eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung in diesem Verhalten nicht sieht, dann nur deswegen, weil meist von einer Einwilligung desjenigen ausgegangen werden dürfe, der die Werke im Internet darstellt.
Durch einen Verzicht auf die Möglichkeit, die Grafiken technisch einer Blockade der Bildwiedergabe zu unterwerfen, werde durch eben diese Nichteinschaltung technischer Blockierungsmaßnahmen schlüssig die Einwilligung erklärt.
Präsentiere man seine Werke für jedermann zugänglich im Internet, so seien auch entsprechende Nutzungshandlungen hinzunehmen.
Fazit:
Das Urteil des BGH lässt eine Präzisierung der technischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung vorliegt, vermissen.
Aus diesem Grund ist eine sehr vorsichtige Vorgehensweise auf Seiten der Bildersuchmaschinenbetreiber zu empfehlen, auf Urheberseite ein Ausschöpfen aller technischen Möglichkeiten, um die Nutzung der dargestellten Grafiken durch andere Webseiten zu unterbinden.
Bei der rechtlichen Bewertung empfiehlt es sich, Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen, da Urheberrechtsverstöße in diesen Fällen meist im Detail verborgen sind.
© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com
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Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
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Datum: 14.07.2010 - 11:38 Uhr
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Freigabedatum: 14.07.2010
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