Goldhasen-Rechtsstreit geht in weitere Runde / BGH fordert von OLG Frankfurt detailliertere Urteilsbegründung (mit Bild)
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(ots) -
Im Rechtsstreit um die sitzenden Schoko-Hasen in Goldfolie ist
noch immer kein Ende absehbar: Der Fall beschäftigt die Gerichte nun
schon seit nahezu zehn Jahren. In der mündlichen Verhandlung ließ der
BGH heute die Tendenz erkennen, das Verfahren erneut an das OLG
Frankfurt zurück zu verweisen, um dort aufgrund der Bedeutung eine
detailliertere Beurteilung vornehmen zu lassen. Das Gericht hat
keinen Zweifel daran gelassen, dass die bisherigen Urteile des OLG
Frankfurt, die alle zu Gunsten der Confiserie Riegelein ausfielen,
richtig sind. Die offizielle Stellungnahme des BGH erfolgt frühestens
am späten Nachmittag.
Im Jahr 2000 hatte Lindt & Sprüngli seinen goldenen Sitzhasen als
dreidimensionale Marke schützen lassen. Seitdem versucht das
Unternehmen per Gerichtsurteil zu erreichen, dass die Confiserie
Riegelein sowie mehrere andere Wettbewerber ihre sitzenden, seitwärts
blickenden Schokoladenhasen in Goldfolie nicht mehr vertreiben
dürfen. Dabei handelt es sich bei dem sitzenden Hasen in Goldfolie um
eine altbewährte Form, die bereits seit den 50er Jahren von
zahlreichen Herstellern genutzt wird. Während sich viele, vor allem
kleine Anbieter dem Druck des Schweizer Konzerns beugen und ihre
Produkte vom Markt nehmen mussten, setzte sich die Confiserie
Riegelein zur Wehr. Bereits 2002 wurde dem mittelständischen
Familienunternehmen in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt
Recht gegeben. Gegen dieses und drei weitere Urteile zu Gunsten von
Riegelein legte Lindt & Sprüngli immer wieder Rechtsmittel ein. In
der nunmehr fünften Gerichtsverhandlung verwiesen die Richter das
Verfahren abermals an die Vorinstanz, das OLG Frankfurt, zurück.
"Wir bedauern sehr, dass dieser Rechtsstreit noch immer kein Ende
gefunden hat. Denn obwohl uns bisher in allen Instanzen Recht gegeben
wurde, gibt Lindt & Sprüngli den Versuch nicht auf, den Verkauf von
Konkurrenzprodukten gerichtlich untersagen zu lassen", betont Peter
Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter der Confiserie
Riegelein. "Dabei ist Lindt keineswegs der Erfinder des sitzenden
Goldhasen. Diese Form besitzt eine lange Tradition und wird schon
seit gut einem halben Jahrhundert von zahlreichen unterschiedlichen
Herstellern angeboten. Wir hoffen, dass die Richter wie schon in den
bisherigen Urteilen auch weiterhin keine nachträgliche
Monopolisierung dulden und zu Gunsten der Produkt-Vielfalt sowie der
Wahlfreiheit des Verbrauchers entscheiden werden", so Peter
Riegelein.
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Datum: 15.07.2010 - 15:57 Uhr
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