Grundsatz der Tarifeinheit ist Geschichte
AGAD befürchtet durch die Bildung zu vieler Spartengewerkschaften Dauerarbeitskämpfe
"Mit dieser Entscheidung war zu rechnen. Von der Tarifpluralität ist die Tarifkonkurrenz zu trennen. Schließt der Arbeitgeber beispielsweise neben einem Branchentarifvertrag noch einen Haustarifvertrag ab, gelten die Regelungen des Haustarifvertrages. Dieser ist der speziellere gegenüber dem Branchentarifvertrag. Schließt der Arbeitgeber aber beispielsweise mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen Branchentarifvertrag und mit einer Berufsspartengewerkschaft wie für Chefärzte, Piloten, Lokführer, IT-Spezialisten, Kraftfahrer o.ä. einen weiteren Tarifvertrag, gilt für die Mitglieder der Spartengewerkschaft der Spartentarifvertrag unmittelbar und zwingend", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Geschäftsführer des AGAD.
Der AGAD-Geschäftsführer weist weiter darauf hin, dass selbst durch eine Bezugnahmeklausel auf den Branchentarifvertrag mit ver.di der Arbeitgeber dem nicht ausweichen könne, sofern die Bedingungen des Spartentarifvertrages günstiger sind. "Die Entscheidung dürfte für uns Nachteile haben. Es besteht die Gefahr, dass es durch die Bildung zu vieler Spartengewerkschaften sozusagen zu Dauerarbeitskämpfen kommt", so Rechtsanwalt Klug.
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Über den AGAD
Der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. (AGAD) betreut zur Zeit ca. 300 Unternehmen mit etwa 20.000 Arbeitnehmern aus den Zuständigkeitsbereichen der Industrie- und Handelskammern Arnsberg, Bochum, Dortmund und Hagen sowie dem Standort Castrop-Rauxel.
Der AGAD berät und unterstützt seine Mitgliedsfirmen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, stellt seinen Mitgliedern für die tägliche Praxis arbeitsrechtliche Verträge zur Verfügung, die stets auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung sind, gewährt ihnen Rechtsbeistand bei Erstattungsansprüchen des Arbeitsamtes, den Verfahren beim Integrationsamt und in Einigungsstellen und vertritt sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Jedes Jahr führen die Rechtsanwälte der AGAD rund 300 Prozesse für die Mitglieder. Darüber hinaus führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen.
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Datum: 19.07.2010 - 10:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dr. Oliver K.-F. Klug
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Telefon: 02 31 43 37 01
Kategorie:
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