DStGB zum Ausbau der Kleinkinderbetreuung: Krippenausbau in den Kommunen zeigt Wirkung - Erfüllung

DStGB zum Ausbau der Kleinkinderbetreuung: Krippenausbau in den Kommunen zeigt Wirkung - Erfüllung des Rechtsanspruches nicht gesichert

ID: 230671
(ots) - Die Städte und Gemeinden bekennen sich
nachdrücklich zu einem quantitativen und qualitativen Ausbau der
Kleinkinderbetreuung. "Der Ausbau der Kleinkinderbetreuung hat trotz
Finanzkrise höchste Priorität", so das Geschäftsführende
Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB),
Dr. Gerd Landsberg, im Vorfeld der morgigen Kabinettsbefassung, in
der Bundesfamilienministerin Dr. Schröder den Bericht der
Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes
Angebot an Kindertagesbetreuung für unter drei Jahren vorstellen
wird. Im Vergleich zum Jahr 2002 sind bis März 2009 bundesweit über
200.000 neue Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen worden.

Gleichzeitig wies Landsberg darauf hin, dass die Zielmarke 35 %,
die anlässlich des Krippengipfels im April 2007 ausgegeben wurde,
nicht die Einführung eines Rechtsanspruches für Kinder ab dem ersten
Lebensjahr berücksichtigen konnte. "Zu diesem Zeitpunkt stand die
Einführung eines Rechtsanspruches nämlich überhaupt nicht zur
Debatte. Es ging einzig und alleine um eine politische Verständigung,
die Versorgungsquote bis zum Jahre 2013 von ca. 20 % auf 35 % zu
erhöhen" so Landsberg. Die Wirkung eines Rechtsanspruches und auch
die gestiegene gesellschaftliche Akzeptanz der außerhäuslichen
Betreuung der unter dreijährigen Kinder blieben gänzlich
unberücksichtigt.

Die jüngste Expertise des Deutschen Jugendinstitutes (DJI), wie
auch der aktuelle Beschluss der Familienministerinnen und -minister
der Länder belegen, dass eine Aktualisierung und Neuberechnung der
damaligen Prognosen dringend angezeigt ist.

"Bund und Länder sind aufgefordert, nicht nur realistische
Annahmen über den mit dem Rechtsanspruch verbundenen Bedarf zu
treffen, sondern die den Kommunen durch den Ausbau der


Kinderbetreuung für unter Dreijährige entstehenden zusätzlichen
Kosten voll umfänglich auszugleichen", so Landsberg abschließend.



Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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Datum: 20.07.2010 - 11:36 Uhr
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