Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Steuer-CD
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Täter zu überführen, nutzt er die Kronzeugenregelung und wird vom
Gericht mit einem Strafrabatt belohnt. Wer eine Datensammlung mit den
Namen von Steuerhinterziehern den Finanzbehörden verkauft, will vor
allem kassieren und unter neuem Namen ein schönes Leben führen. In
beiden Fällen bleibt ein bitterer Nachgeschmack, mehr nicht. Denn
beide Verfahren haben ihre Berechtigung. Es ist nicht allein das
Loch in den öffentlichen Haushalten, das den Staat dazu drängt, die
Steuer-CD zu kaufen. Es geht um die Angst der Finanzminister vor der
Wut unzähliger Steuerzahler, die keine Möglichkeit haben, ihr Geld
ins Ausland zu schieben. Das Finanzamt bedient sich bei jeder
Lohnabrechnung. Wie in Baden-Württemberg lehnt auch die FDP in
Schleswig-Holstein einen Ankauf dieser Daten ab. Fraktionschef
Wolfgang Kubicki begründet dies mit seinem Verständnis vom
Rechtsstaat. Das gaben seinerzeit auch seine Parteifreunde im Süden
zu Protokoll. Geändert haben sie dadurch nichts. Der Bund hatte die
Daten gekauft. So könnte es auch diesmal enden.
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Datum: 22.07.2010 - 21:00 Uhr
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