Nicht der Tabaklobby auf den Leim gehen
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Nicht der Tabaklobby auf den Leim gehen
Der Bund muss von seiner Gesetzgebungskompetenz im Gesundheitsschutz oder im Arbeitsschutz Gebrauch machen, um einen einheitlichen Nichtraucherschutz in Deutschland zu schaffen. Es gibt keinen ernst zu nehmenden Zweifel daran, dass dies verfassungsgemaess waere.
Die Tabaklobby hat bereits in der Vergangenheit versucht, mit dem unsinnigen Argument der Verfassungswidrigkeit ein Bundesgesetz zu verhindern. Dyckmans versucht nun selbst den Eindruck zu erwecken, der Bund wuerde mit der Arbeitsstaettenverordnung in die Laenderkompetenzen eingreifen.
Dies ist falsch. Das Ziel der ueberparteilichen Initiative im Deutschen Bundestag ist eine einheitliche Schutzregelung fuer alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - nicht nur in der Gastronomie. Ein solches Gesetz greift nicht in die Gesetzgebungskompetenz der Laender ein.
Frau Dyckmans kritisiert zu Recht die vielen Ausnahmen in den Nichtraucherschutzregeln der Bundeslaender. Daher sollte sie sich im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fuer deren bundesweit einheitlichen Schutz am Arbeitsplatz einsetzen.
Wir wuerden uns freuen, wenn sie die interfraktionelle Initiative im Deutschen Bundestag tatkraeftig unterstuetzen wuerde. Wir laden sie herzlich dazu ein.
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Datum: 23.07.2010 - 11:17 Uhr
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