Der BGH lässt Fundus-Fonds-Anleger hoffen

Der BGH lässt Fundus-Fonds-Anleger hoffen

ID: 232834

Mit scharfer Kritik hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 14.06.2010 zwei anlegerfeindliche Urteile des OLG Köln (II ZR 142/09 und II ZR 143/09) aufgehoben. Betroffen von der Entscheidung waren Anleger des Fundus Fonds Nr. 27 (Bürohaus Pyramide, Berlin) . Der Fundus Fonds Nr. 27 zählt zu einem der 34 Fonds, die in den 90er Jahren, durch die Kölner Fundus Gruppe, dessen Initiator Anno August Jagdfeld ist, aufgelegt wurden. Die Fundus Gruppe zählt zu den größten Emissionshäusern für geschlossene Immobilienfonds. Die wohl bekanntesten Projekte sind etwa das Luxushotel Adlon in Berlin und das Hotel Heiligendamm an der Ostsee. Viele Fundus Fonds gerieten jedoch in eine wirtschaftliche Schieflage und haben erhebliche finanzielle Probleme.



(firmenpresse) -

Die Anleger des Fundus Fonds Nr. 27 haben den Fonds verklagt, da Sie die versprochenen Ausschüttungen nicht mehr erhalten haben. Die Anleger hatten sich zuvor an einer Kapitalerhöhung beteiligt und gingen von einer garantierten Ausschüttung aus. Diese Erwartungen wurden jedoch nicht erfüllt, da sich das pyramidenförmige Bürogebäude als schwer vermietbar herausstellte. Die Fundus Fonds Verwaltung GmbH lehnte jegliche Zahlung ab.

Da es sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln um keine Garantien gehandelt haben soll, wurden die Klagen abgewiesen.

Diese Entscheidungen wurden nun mit deutlicher Kritik durch den BGH aufgehoben. Bereits im Tenor der Begründung wird die scharfe Kritik deutlich. Es heißt in der Entscheidung unter anderem „Verschließt sich das Berufungsgericht mit einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn erfassenden Wahrnehmung dem wesentlichen Kern des Parteivortrags, verletzt es die betreffende Partei in ihrem durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisteten Anspruch auf rechtliches Gehör.“ Das Gericht habe einen wichtigen Zeugen - in nicht nachvollziehbarer Weise - nicht vernommen und sich somit dem wesentlichen Kern des Parteivortrags verschlossen. Des Weiteren sei ein zentraler Vortrag der Kläger übergangen worden. Sowohl mit den Äußerungen der Anlegeranwälte als auch mit deren vorgelegten Urkunden habe sich das Gericht in keiner Weise auseinandergesetzt. Dem Kölner Oberlandesgericht hat der BGH „Denkfehler“ vorgeworfen.

Für die neuen Verhandlungen wurden dem OLG Köln mehrere Hinweise erteilt, die die betroffenen Anleger weiter hoffen lassen. Es wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die Ansprüche nicht verjährt seien und außerdem ein „Verschulden bei Vertragsschluss“ in Betracht komme.

Fazit:

Die Entscheidung des BGH hat die Rechte der Anleger von Fundus-Fonds entschieden gestärkt und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Betroffenen Anlegern wird geraten, ihre Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.



Leseranfragen:

Rechtsanwälte Hänssler und Häcker-Hollmann
Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711-9308110
Fax: 0711: 0711-368438
Mail: a.frank(at)hh-h.de
Web: www.hh-h.de

Ansprechpartner: RA Andreas Frank



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwälte Hänssler und Häcker-Hollmann
Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711-9308110
Fax: 0711: 0711-368438
Mail: a.frank(at)hh-h.de
Web: www.hh-h.de

Ansprechpartner: RA Andreas Frank



drucken  als PDF  Informationspflichten ausgeweitet Bundesgerichtshof beschneidet die Geltung des Sonnabends als Werktag
Bereitgestellt von Benutzer: AFR
Datum: 23.07.2010 - 17:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 232834
Anzahl Zeichen: 2892

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Andreas Frank
Stadt:

Esslingen


Telefon: 0711-9308110

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 34.07.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 1029 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der BGH lässt Fundus-Fonds-Anleger hoffen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Hänssler und Häcker-Hollmann (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Schiffsfonds Insolvenz: HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“ unter vorläufiger Zwangsverwaltung ...
Der 2007 seitens des Schiffsfonds Initiators Hanse Capital aufgelegte HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste infolge Zahlungsunfähigkeit über das Vermögen der Fondsgesellschaft „HC US/EURO FLOTTENFONDS“ die vorläufige Zwangsverwalt

Risiko Wechselkursfalle II: Auch HGA–Fonds geraten unter Druck ...
Vier namhafte HGA-Fonds betroffen Betroffen von den Wechselkursschwankungen und der damit einhergehenden Verteuerung der die Finanzsituation des jeweiligen Fonds weiter belastenden Kredite sind die Anleger nachfolgend aufgeführter geschlossener Immobilienfonds: HGA Objekt München AG &

Geschlossene Fondsbeteiligungen: Wechselkursfalle schnappt zu ...
Fremdwährungsdarlehen: Über 100 Fonds namhafter Initiatoren betroffen Gelockt von den günstigen Zinsen nahmen seit Ende der 90er Jahre etliche Initiatoren geschlossener Immobilen- als auch Schiffsfondsbeteiligungen eine Vielzahl krisensicher geglaubter Fremdwährungsdarlehen auf. Schätzu


Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Hänssler und Häcker-Hollmann


Informationspflichten ausgeweitet ...
Am 12. März 2010 hat die Bundesregierung die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) verordnet. Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. September 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt und tritt am 18.

Prospekthaftung: BGH spricht Anlegern geschlossener Immobilienfonds erneut Schadensersatz zu ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut ein weiteres Urteil zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds gefällt (AZ.:II ZR 30/09) und hierdurch die Rechte der Anleger geschlossener Immobilienfonds gestärkt. Der zugrundeliegende Fall Der Geschädigte, ein Zahnarzt, beteili

Zur rechtmäßigen Nutzung geschützter Werke anderer im Internet ...
Ein Verstoß könnte jedoch regelmäßig bei Bildersuchmaschinen zu sehen sein, wie sie z.B. Google betreibt. Hier werden fremde Webseiten nach Grafiken durchsucht, die in Zusammenhang mit dem eingegebenen Suchbegriff stehen und dann in Form von Thumbnails (stark vereinfacht: verkleinerte Darstellun

Geschäftsidee „bösgläubige Markenanmeldungen“ zum Scheitern verurteilt! ...
Dort ließ er sich Marken, wie z.B. „Hawk“, „Stealth“ oder „Miami Vice“ eintragen, worauf nicht immer eine Nutzung der Marken, wohl aber ein reges Abmahn- und Klageverhalten folgten. Darin sahen die Richter am Landgericht Düsseldorf am 24.02.2010 (Az.: 2a O 295/09) eine bösgläubige


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z