Kosten für Arbeitszimmer absetzbar gestalten
ID: 235897
Kosten für Arbeitszimmer absetzbar gestalten
Steuermindereinnahmen sind zu kompensieren
Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, dass Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuermindernd berücksichtigt werden müssen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wir werden uns zügig dafür einsetzen, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Rechtssicherheit ist das oberste Gebot für CDU und CSU.
Zugleich stehen wir vor den großen Herausforderungen der Haushaltskonsolidierung. Steuermindereinnahmen sind zu kompensieren. Wir wollen einen zukunftssicheren und generationengerechten Haushalt. Luftbuchungen sind nicht Sache von CDU und CSU.
Wir werden daher eine sachgerechte Lösung erarbeiten, die für die Bürger verständlich und transparent ist. Desgleichen müssen wir bei der Haushaltskonsolidierung voran schreiten.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto: fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 30.07.2010 - 22:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 235897
Anzahl Zeichen: 1444
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 322 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kosten für Arbeitszimmer absetzbar gestalten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).