Volker Beck hat sich als Menschenrechtspolitiker disqualifiziert
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Volker Beck hat sich als Menschenrechtspolitiker disqualifiziert
Anlässlich der Presseerklärung des Abgeordneten Volker Beck zur Zwangsarbeit Deutscher nach dem Zweiten Weltkrieg erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:
Ein Politiker, der Menschenrechte mit zweierlei Maß misst, wie es der Bundestagsabgeordnete Volker Beck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tut, hat sich als Menschenrechtspolitiker disqualifiziert.
Seine Fraktion sollte diesen Mann schleunigst aus dem Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages zurückziehen, wenn sie als politische Kraft, der Menschenrechte etwas bedeuten, glaubwürdig bleiben will.
Wenn Volker Beck, wie geschehen, auf der einen Seite Deportation und Zwangsarbeit für die Opfer des Nationalsozialismus zu Recht verurteilt, auf der anderen Seite aber die Deportation und Zwangsarbeit, zu der deutsche Zivilisten bis viele Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg missbraucht wurden, rechtfertigt und billigt, dann hat er sich damit als Menschenrechtspolitiker disqualifiziert.
Menschenrechte sind unteilbar. Sie gelten gleichermaßen für alle, natürlich auch für Deutsche. Wer das ignoriert, hat im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages nichts verloren.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 31.07.2010 - 03:04 Uhr
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