Regierung steuert bei Hartz IV auf erneuten Verfassungsbruch zu
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Regierung steuert bei Hartz IV auf erneuten Verfassungsbruch zu
"Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Ausgestaltung des Grundrechts auf ein Existenz- und Teilhabeminimum darf nicht der Willkür einiger Politiker überlassen werden. Auch mit einem Regelsatz von 400 Euro im Monat wird die Armut in Deutschland weiter zementiert. Notwendig ist eine deutliche Erhöhung der Regelleistung auf mindestens 500 Euro im Monat. Das ergibt sich aus den Maßgaben des Gerichts, bei der Ermittlung der Regelleistungen Zirkelschlüsse zu vermeiden, auf nicht sachgerechte Abschläge zu verzichten und die jährlichen Anpassungen sachgerecht vorzunehmen. Ebenso steht infolge des Urteils die Abschaffung der Sanktionen, der Bedarfsgemeinschaftsregelung und der verdeckten Armut auf der Tagesordnung. DIE LINKE wird sich zudem dafür einsetzen, dass eine unabhängige Kommission mit der Ausgestaltung des Grundrechts auf ein Existenz- und Teilhabeminimum betraut wird."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 02.08.2010 - 13:47 Uhr
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