Instandhaltungsrücklage:Übernahme durch ARGE?
Die Sozialbehörden müssen unter bestimmten Voraussetzungen für einen Wohnungseigentumer die Instandhaltungsrücklageübernehmen. Dies hat am 23.07.2009 das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. L 5 AS 111/09).
Wie www.Juraforum.de mitteilt, sahen dies die Richter des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz jedoch anders. Sie entschieden, dass die ARGE die Zahlung der Instandhaltungsrücklage übernehmen muss. Dies ergibt sich daraus, dass der in einer Eigentumswohnung lebende Wohnungseigentümer bei einem entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung gewöhnlich zum Entrichten der Instandhaltungsrücklage verpflichtet ist. Dies setzt allerdings voraus, dass die Höhe dieser Rücklage angemessen sein muss. Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, soweit diese nicht - wie im zugrunde liegenden Fall - den Betrag von einem Euro pro Quadratmeter übersteigt.
Bei Rechtsproblemen sollte man gut beraten sein. Rechtsanwälte zum WEG- und Sozialrecht finden Sie unter www.Experten-Branchenbuch.de/rechtsanwalt/sozialrecht/.
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Datum: 03.08.2010 - 14:47 Uhr
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