Elterliches Sorgerecht zügig reformieren
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Elterliches Sorgerecht zügig reformieren
Rechte der Väter bei der Ausübung der elterlichen Sorge stärken
Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur elterlichen Sorge für nichteheliche Kinder erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff MdB, und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, Ute Granold MdB:
Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit seiner Entscheidung die Rechte von Vätern nichtehelicher Kinder. Dabei hat es nicht beanstandet, dass das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein der Mutter zusteht. Ebenso wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kommt es aber zu dem Ergebnis, dass der Vater nicht generell von der Sorgetragung ausgeschlossen sein darf, wenn die Mutter ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigert.
Wir fühlen uns durch diese Urteile darin bestätigt, dass der Gesetzgeber das Sorgerecht nicht verheirateter Eltern neu regeln muss. Die Koalitionsfraktionen haben bereits in den vergangenen Wochen über eine solche Neuregelung beraten und werden zügig Lösungsvorschläge unterbreiten. Die vom Bundesverfassungsgericht genannten Gesichtspunkte werden wir in unsere Überlegungen einfließen lassen.
Es steht fest, dass die Rechte der Väter bei der Ausübung der elterlichen Sorge gestärkt werden müssen. Anders als in früheren Zeiten wollen heute immer mehr Väter nichtehelicher Kinder ebenso wie die Mütter Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und sich an deren Erziehung beteiligen. Dass ihnen die Möglichkeit dazu gegeben sein muss, folgt aus ihrem grundrechtlich geschützten Elternrecht, wie das Bundesverfassungsgericht nun - anders als in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2003 - festgestellt hat.
Für eine gesetzliche Neuregelung sind verschiedene Modelle denkbar. Die Leitlinie, an der wir uns dabei orientieren werden, ist das Wohl der betroffenen Kinder.
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Datum: 03.08.2010 - 22:33 Uhr
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