Wieder mehr zuzahlungsfreie Arzneimittel auf Rezept
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Wieder mehr zuzahlungsfreie Arzneimittel auf Rezept
Wird ein sog. Rabattarzneimittel an den Patienten abgegeben, kann ebenfalls die Zuzahlung halbiert werden oder entfallen ? allerdings nur für die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse. Auch hier hat sich der Anteil der zuzahlungsfreien und -ermäßigten Präparate binnen Monatsfrist leicht von 55,3 auf 55,4 Prozent erhöht (Stand: 1. August). Das heißt, für jedes zweite der rund 26.800 Rabattarzneimittel liegt ? je nach Krankenkasse ? eine Halbierung oder Befreiung von der Zuzahlungspflicht vor.
Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungsfrei ist oder nicht. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die GKV einzusammeln und an die einzelnen Krankenkassen weiterzuleiten.
Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet man auf http://www.aponet.de
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de
Christian Splett
Pressereferent
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Datum: 05.08.2010 - 19:47 Uhr
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