Urlaubsgepäck im Ausland nicht schutzlos
Leider schützen auch die schönsten Wochen des Jahres nicht vor Dieben. Wer einmal in seinem leer geräumten Hotelzimmer gestanden hat, weiß wie schnell die Urlaubslaune verflogen sein kann. Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät, in einem solchen Fall einen kühlen Kopf zu behalten. Die Hausratversicherung schließt häufig eine weltweit gültige Außenversicherung mit ein, die in erster Linie gegen Einbruchdiebstahl und Raub schützt. Einbruchdiebstahl heißt: Ein Dieb bricht entweder gewaltsam die Tür eines Hotelzimmers oder einen im Zimmer stehenden Schrank auf und entwendet Sachen. Von Raub spricht man, wenn einem jemand mit Gewalt etwas wegnimmt. Hat ein Dieb zugeschlagen, langt es nicht, den Schaden seiner Versicherung zu melden: Auch die Polizei am Urlaubsort muss eingeschaltet werden, so die HUK.
Der Versicherungsschutz erstrecke sich nicht allein auf das Hotelzimmer. Werde das Auto zum Beispiel auf einer Urlaubsfahrt kurzfristig in der Tiefgarage eines Hotels geparkt und aufgebrochen, sei der Hausrat auch hier mitversichert. Dies gelte nicht, wenn ein Auto im Freien geparkt wurde. Zudem beschränke sich der Versicherungsschutz nicht allein auf gängige Haushaltsgegenstände: Auch eigene Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie die dazugehörigen Motoren seien mitversichert. Selbst Flugdrachen und Surfgeräte würden ersetzt, wenn sie verschwinden. Vorausgesetzt natürlich, dass auch sie durch Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden, so die HUK weiter.
Dem Versicherungsschutz seien jedoch Grenzen gesetzt: In der Regel liege die Obergrenze bei maximal zehn Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch 12.000 Euro. Da der Versicherungsschutz mittlerweile von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann, sollte jeder, bevor er in den Urlaub startet, sich bei seiner Versicherung nach den jeweils gültigen Bedingungen erkundigen.
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Datum: 09.08.2010 - 10:00 Uhr
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