WAZ: Kinderschänder-Namen ins Netz? - Aufsicht statt Pranger. Kommentar von Dietmar Seher
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obgleich sie sie im eigenen Land praktizieren. Auf Deutsch: Unsinn.
Und nachmachen brauchen wir das Projekt Internet-Pranger auch nicht.
Denn es ist nicht nur rechtsstaatlich höchst zweifelhaft. Es ist
wirkungslos, teuer. Es stürzt Menschen in Ängste, die oft unbegründet
sind und nur den Nachtschlaf Unbescholtener rauben.
Freigelassene Sexual- und Gewalttäter, bei denen Rückfälle nicht
ausgeschlossen werden können, gehören nicht mit Namen und Adresse und
Foto ins Netz. Sie gehören vielmehr in Sicherungsverwahrung,
zumindest aber eingebunden in ein dichtes Netz von staatlicher
Aufsicht, behördlichen Auflagen und der Selbstverpflichtung, sich
auch in der Freiheit regelmäßig zu melden.
Das NRW-Modell strikter Vorgaben und notfalls elektronischer
Überwachung ist also tauglich, das Schlimmste zu verhindern. Vorab
aber ist jede strittige Freilassung durch den Bundesgerichtshof zu
überprüfen.
Weil die Sicherheit von unschuldigen Kindern im Zweifelsfall
Vorrang zu haben hat vor persönlichen Freiheitsrechten ehemals
Schuldiger, können seine Richter bei Gefahr im Verzug auch Nein
sagen. Den fälligen Konflikt mit dem Menschenrechts-Gerichtshof in
Straßburg muss Berlin riskieren.
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Datum: 09.08.2010 - 19:42 Uhr
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