Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Abgeordneten-Urteil
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viel, ist uralt. So berechtigt die Kritik an der Höhe der
Pensionsansprüche ist, so überzogen war die Klage von vier
Arbeitnehmern gegen die steuerfreie Aufwandsentschädigung von 3969
Euro im Monat. Das Bundesverfassungsgericht hat sie als mit dem
Grundgesetz vereinbar erklärt. Ein gutes Urteil. Denn es kann nicht
sein, dass Bundestagsabgeordnete um jeden Bleistift betteln müssen.
Hier sind Neid und Generalverdacht fehl am Platze. Müssten unsere
Volksvertreter jedes Radiergummi nachweisen, entstünde zudem
unnötiger bürokratischer Aufwand. Anders sieht die Lage bei den
Versorgungsansprüchen aus. Wer nur vier Jahre im Bundestag gesessen
hat, freut sich als Pensionär monatlich über 767 Euro mehr. Bei zwei
Amtsperioden sind es doppelt so viel. Hier werden Politiker
überproportional gegenüber dem gemeinen Volk bevorteilt. Besser wäre
es, wenn Politiker wie in NRW eine höhere Vergütung bekämen,
gleichzeitig aber ihre Altersversorgung selbst bestreiten müssten.
Das Düsseldorfer Modell - zur Nachahmung in Berlin empfohlen.
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Datum: 12.08.2010 - 21:00 Uhr
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Bielefeld
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