DG-Fonds: Südwestbank und Volks- und Raiffeisenbanken geraten zunehmend unter Druck
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Hahn Rechtsanwälte halten Chancen auf Schadensersatz für besser denn je
Stuttgart, 20.08.2010. "Wir reichen fortlaufend weitere Klagen von geschädigten
DG-Fonds-Anlegern gegen die Südwestbank und die Volks- und Raiffeisenbanken in
Baden-Württemberg ein. Denn die Chancen auf Schadensersatz sind besser denn je",
sagte Fachanwältin Dr. Petra Brockmann, Partnerin der Kanzlei Hahn
Rechtsanwälte, heute in Stuttgart. Anlass für den Optimismus der Anwältin ist
ein weiteres Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. Juli 2010 (- 9 U
182/09 -). In der jüngst veröffentlichten Begründung des Gerichts wurden einem
Kläger, der in den DG-Fonds 36 sein Geld investiert hat, seine
Schadensersatzansprüche bestätigt. Diese wurden ihm bereits in erster Instanz
vom Landgericht Stuttgart zugesprochen. Denn der Bankberater habe, so die
Richter des Oberlandesgerichts, unstreitig nicht über die Höhe der Rückvergütung
aufgeklärt.
Die Südwestbank AG könne sich auch nicht auf den Prospekt berufen, da auch
dieser unzutreffend und irreführend sei. Die Südwestbank AG hat für die
Vermittlung der Beteiligung an dem DG-Fonds 36 Provisionen in Höhe von acht
Prozent der Beteiligungssumme erhalten. Nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs muss der Bankberater offen legen, wie hoch die
Vermittlungsprovisionen sind. "Geschädigte DG-Fonds-Anleger sollten nicht lange
überlegen, sondern schnell handeln, denn die Verjährungsfrist für die
Einreichung von Klagen endet spätestens Ende 2011", empfiehlt Brockmann. Allein
in Baden-Württemberg wohnen nach Schätzung der Fachanwältin mehr als ein Viertel
der bundesweit insgesamt rund 20.000 geschädigten DG-Fonds-Anleger, die mehr als
500 Millionen Euro in diese Fondsanlagen investiert haben.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen"
Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin. Dr. Petra Brockmann
Königstr. 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711-18567500
Fax: 0711-1856749500
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
weitere Standorte:
Marcusallee 38
28359 Bremen
Tel: 0421-24685-0
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Tel: 040-365681
[HUG#1439200]
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Hahn Rechtsanwälte
Marcusallee 38 Bremen Deutschland
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Datum: 20.08.2010 - 12:15 Uhr
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