Kürzlich veröffentlichte Urteile zur Nutzung von Lichtbildern im Urheberrecht

Kürzlich veröffentlichte Urteile zur Nutzung von Lichtbildern im Urheberrecht

ID: 245809

Nutzung von Bildern eines Sachverständigen in einer Restwertbörse und Gewerbliche Nutzung von Bildern eines Schlosses in öffentlicher Parkanlage



Rechtsanwältin Daniela Wagner LL.M.Rechtsanwältin Daniela Wagner LL.M.

(firmenpresse) - Nutzung von Bildern eines Sachverständigen in einer Restwertbörse

Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 29.04.2010 entschieden, dass Fotos eine Sachverständigen nicht ohne dessen Zustimmung im Internet verwendet werden dürfen.

In dem entschiedenen Verfahren hatte ein Mitarbeiter des Klägers, einem Kfz-Sachverständigen, im Rahmen eines Schadensfalles aufgrund eines Autounfalls Lichtbilder des beschädigten Fahrzeuges zur Verwendung in einem Schadensgutachten angefertigt und die ausschließlichen Nutzungsrechte dem Kläger eingeräumt. Die beklagte Versicherung hatte die Lichtbilder ohne Zustimmung des Klägers zur Ermittlung des Restwertes in einer sog. Restwertbörse im Internet eingestellt und meinte, ihr seien stillschweigend die Nutzungsrechte hierfür dadurch eingeräumt worden, dass allgemein bekannt sei, dass Versicherungen anhand solcher Restwertbörsen die gutachterlich ermittelten Restwerte überprüften. Der Kläger verlangte neben Unterlassung der Verwendung u. a. auch Schadensersatz.
Der BGH hat hierzu in seinem kürzlich veröffentlichen Urteil vom 29.4.2010, Az.: I ZR 68/08, im Ergebnis festgestellt, dass das nicht genehmigte öffentliche Zugänglichmachen der Fotos im Internet eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 19 a UrhG darstelle und den beantragten Ansprüchen stattgegeben. Insbesondere könne die Beklagte nicht ohne weitere Anhaltspunkte annehmen, dass ihr aufgrund eines üblichen Verhaltens in der Versicherungsbranche hierdurch stillschweigend die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt worden seien. Dies sei auch deshalb anzunehmen, weil der Geschädigte des Unfalles der Auftraggeber des Sachverständigen gewesen und das Gutachten samt Bildern für seine Zwecke und gerade nicht für die Zwecke der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstellt worden sei.

Fazit:
Nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Rahmen öffentlicher, gerichtlicher oder ähnlicher Verfahren sind Werke im Sinne des Urheberrechts geschützt. Daher ist grundsätzlich immer an die Einholung einer Genehmigung zur Nutzung – am besten schriftlich und so umfassend wie möglich – zu denken.




Gewerbliche Nutzung von Bildern eines Schlosses in öffentlicher Parkanlage

Das OLG Brandenburg hat in dem Urteil vom 18.2.2010 entschieden, dass Außenansichten eines Schlosses zur weiteren gewerblichen Nutzung fotografiert werden dürfen.

In dem Rechtsstreit hatte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg einen Fotografen und eine Fotoagentur auf Unterlassung und Schadensersatz wegen des kommerziellen Vertriebs von Fotos in Anspruch genommen, die die Außenansichten der für die Allgemeinheit zugänglichen Schlösser im Park Sanssouci in Potsdam, die im Eigentum der Stiftung stehen, zeigten. Die Fotos waren von dem Fotografen von allgemein zugänglichen Plätzen innerhalb der Parkanlage angefertigt worden. Die Fotoagentur hatte die Bilder gegen Zahlung einer Gebühr im Internet zum Download bereitgestellt.
Die Stiftung war der Ansicht, dass sie aufgrund ihres Eigentums an den Schlössern ein ausschließliches Nutzungsrecht an jeglichen Fotos und somit auch deren gewerblicher Verwendung besitze. Ferner berief sich die Stiftung auf die von ihr in der Parkanlage ausgehängte und somit für jeden Besucher ersichtliche Parkordnung, in der das Erstellen von Fotos zu gewerblichem Zwecken nur nach Genehmigung erlaubt und ansonsten verboten sei.

Das Landgericht Potsdam hatte der Stiftung in erster Instanz Recht zugesprochen und entschieden, dass derartige Aufnahmen, auch wenn sie von öffentlich zugänglichen Plätzen aus angefertigt wurden, ohne vorherige Genehmigung nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden dürfen.

Das OLG Brandenburg hat nun in der Berufung (Urteil vom 18.2.2010, 5 U 12/09) entschieden, dass der Eigentümer eines Gebäudes, das zum Zwecke der Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit unterhalten werde – wie es bei den Schlössern der Stiftung der Fall ist - sich nicht auf ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Fotos von diesen Gebäuden berufen kann. In dem vorliegenden Fall besitze daher der Urheber des Fotos, der Fotograf, das Recht zur gewerblichen Nutzung des Fotos.

Das OLG betonte, dass man ansonsten nur noch „in den eigenen vier Wänden und auf hoher See“ ohne rechtliches Risiko fotografieren dürfe. Grundsätzlich sei jeder Eigentümer gehalten, Vorkehrungen zum Schutz vor unerwünschten Fotografien zu treffen.

Auch die Parkordnung sei keine in diesem Sinne ausreichende Regelung, da eine Einhaltung des Fotografierverbotes nicht umgesetzt würde, da die Parkanlagen gerade tagsüber uneingeschränkt betreten werden könnten. Die Anlagen seien weder verschlossen, noch fänden Einlasskontrollen statt. Daher dürften sich die Besucher darauf verlassen, dass der Zugang ohne Einschränkung erlaubt sei.

Das OLG ließ allerdings die Revision zum BGH zu, daher darf man auf eine höchstrichterliche Entscheidung gespannt sein.

Fazit:
Nach diesem Urteil bleibt es bei dem Grundsatz, dass man Fotos von öffentlichen Gebäuden und von öffentlich zugänglichen Plätzen aus anfertigen und als Urheber entsprechend verwerten darf.
Anders verhält es sich auch bei öffentlich zugänglichen Gebäuden nur, wenn konkrete Hinweise und Maßnahmen zum Schutz vor unerwünschten Aufnahmen ersichtlich sind und deren Einhaltung aktiv kontrolliert wird.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit jahrelanger und internationaler Erfahrung auf dem Gebiet des Schutzes Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) und des Wirtschaftsrechts.

In unserem Schwerpunktbereich, dem Gewerblichen Rechtsschutz, schützen, verwalten und verteidigen wir mit 7 Anwälten sowie 4 teilweise mehrsprachigen Patent- und Markenreferenten weltweit Marken, Geschmacksmuster, Domains und sonstige Schutzrechte.

Unser Wirtschaftsrechtsdezernat, welches von einem Fachanwalt für Steuerrecht geleitet wird, rundet unser Serviceangebot dahingehend ab, dass auch mit dem Gewerblichen Rechtsschutz zusammenhängende Fragen wie Gründung von Schutzrechtsverwaltungsfirmen, steuerrechtliche Fragen bei der Bewertung von Schutzrechten oder Durchführung von zollrechtlichen Verfahren bei Zollbeschlagnahmen etc. umfassend bearbeitet werden können.

WAGNER Rechtsanwälte webvocat – Small.Different.Better.



Leseranfragen:

Sollten Sie Fragen zu diesen Entscheidungen oder ähnlichen Problemen haben, kontaktieren Sie uns unter 0681/9582820 oder unter wagner(at)webvocat.de.
Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.



drucken  als PDF  World Media V Anleger auf Zahlung der Kommanditeinlage verklagt Internetgezwitscher - Die rechtliche Gefahren des Twitterns
Bereitgestellt von Benutzer: webvocat
Datum: 23.08.2010 - 10:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 245809
Anzahl Zeichen: 5664

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Daniela Wagner LL.M.
Stadt:

Saarbrücken


Telefon: 0681-9582820

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.08.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 1322 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kürzlich veröffentlichte Urteile zur Nutzung von Lichtbildern im Urheberrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Arbeitsrecht: Auch Arbeitsverträge sind Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Arbeitsvertrag ist unzu ...
Nach der zu dieser Entscheidung gleichnamigen Pressemitteilung Nr. 48/17 sieht das Bundesarbeitsgericht eine unzulässige unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sprich im Arbeitsvertrag. Wird danac

Markenrecht: „I BIMS“ und „VONG“ im Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen ...
Im Juni 2016 hat sich nun eine Werbeagentur aus dem nordrhein-westfälischen Lünen Markenrechte an den Zeichen „I BIMS“ und „VONG“ schützen lassen. Gegenstand der Markenanmeldung sind mit "I bims" und "vong" die beiden wichtigsten Elemente der so genannten "Vong&qu

Wettbewerbsrecht: OLG Hamburg zum Inverkehrbringen von Gesichtscremes in irreführender Verpackungsgröße ...
Das OLG hat somit die erste Instanz (LG Hamburg, Urteil vom 27. Januar 2015, Az.: 312 O 51/14) nicht bestätigt. Die Richter der Vorinstanz sahen in den streitgegenständlichen Verpackungen gerade keine Irreführung der Verbraucher, da unter anderem kein Grund zur Annahme bestehe, dass die angesproc


Weitere Mitteilungen von WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft


World Media V Anleger auf Zahlung der Kommanditeinlage verklagt ...
World Media V Anleger auf Zahlung der Kommanditeinlage verklagt Erneut haben Anleger des in Schieflage geratenen World Media V Fonds unlängst unerfreuliche Post erhalten. Diejenigen unter ihnen, die der Forderung auf Nachzahlung der Kommanditeinlage bis dato noch nicht nachgekommen sind, werden

Fachanwalt Arbeitsrecht Ziegler, Düsseldorf: Die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ...
Eine Kündigungsschutzklage verfolgt das Prozessziel, dass das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der von dem Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung feststellen möge. Hat die Klage mit dem richtig gestellten Kündigungsschutzantrag Erfolg, dann steht durch gerichtliches Urteil fest, dass die Kün

Die Angemessenheit der Erwerbstätigkeit nach der Scheidung ...
Die Münchner Rechtspezialisten der Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner beleuchten die Grundlagen unterhaltsrechtlich angemessener Tätigkeiten nach den Bestimmungen des § 1574 I, II BGB. Das Eigenverantwortungsprinzip im Unterhaltsrecht folgt aus § 1569 BGB. Geschiedenen Ehegatten werden

Fachanwalt für Arbeitsrecht Ziegler, Düsseldorf: Befristungsvereinbarung in Arbeitsvertrag erst nach Arbeitsbeginn unzulässig ...
Grundsätzlich ist es möglich, dass Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vereinbaren. „Häufig wird aber übersehen, dass hierfür Voraussetzung ist, dass diese schriftliche Vereinbarung vor Aufnahme der Tätigkeit unterzeichnet wird“, erläutert Fac


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z