Berufsbetreuer plädieren für Qualitätsstandards in der Versorgung

Berufsbetreuer plädieren für Qualitätsstandards in der Versorgung

ID: 247413

BdB fordert: Ohne Vorbildung keine Rechtsfürsorge

Die rechtliche Betreuung Menschen zu übertragen, die dafür nicht qualifiziert sind, ist ein gefährlicher Trend, kritisiert der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB). So seien Versuche abzulehnen, die Unterstützung von alten, kranken oder behinderten Menschen beispielsweise Mitarbeitern der Post zu übertragen oder anderen Personen, denen dafür die Vorbildung fehlt. „Die professionelle rechtliche Betreuung braucht Menschen, die dafür qualifiziert sind“, betont Thomas Behrendt, BdB-Landesvorsitzender in Berlin.




(firmenpresse) - Der BdB unterstützt ausdrücklich das ehrenamtliche Engagement jener Menschen, die sich als ehrenamtliche Betreuer häufig um Familienangehörige kümmern und die von den Betreuungsvereinen umfassend geschult und begleitet werden. Behrendt: „Ohne deren Unterstützung könnten keine 1,3 Millionen Menschen betreut werden.“ Doch gehe es dabei vor allem um private Lebenshilfe.

Unzureichende Anforderungen

„Dagegen kritisieren wir die derzeitige Praxis, Menschen die berufsmäßige rechtliche Betreuung zu übertragen, denen dafür jede Vorbildung fehlt“, so Behrendt. BdB-Geschäftsführerin Anette Reinders warnt nicht nur aus „ethisch-moralischen Gründen“ vor Versuchen, Postmitarbeiter an Betreuungsbüros und -vereine auszuleihen. Auch die „Qualitätsanforderungen, wie sie die Post AG und die Vereine stellen, sind absolut unzureichend“, so Reinders.

Diplom-Sozialarbeiter Thomas Behrendt betont: „Wenn wir unsere Klienten bei Rechtsgeschäften unterstützen, wenn wir ihr Vermögen verwalten oder sogar in medizinischen Fragen Entscheidungen treffen müssen, dann tragen wir dabei eine Verantwortung, die nicht auf Berufsfremde übertragen werden kann.“

Risikoreicher Kostendruck

Behrendt macht den Kostendruck im Sozialwesen als eine wesentliche Ursache dafür aus, die Arbeit der Berufsbetreuer/innen in die Hände Berufsfremder zu legen. Doch es reiche nicht, bei der Auswahl eines hauptberuflichen Betreuers einzig auf dessen Leumund zu achten oder ob die Berichtspflicht erfüllt werde. „Wer als rechtlicher oder gesetzlicher Vertreter agiert, braucht mehr als die oft bemühte „Lebenserfahrung“ oder den „gesunden Menschenverstand“, so Behrendt weiter. Er fordert: „Die fachliche Qualifikation muss nachgewiesen werden.“

Solange jedoch die Arbeit der Berufsbetreuer/innen nicht als Beruf anerkannt werde, so lange nicht einmal die Tätigkeitsbezeichnung gesetzlich verankert sei, könne in Grauzonen agiert werden. So kritisiert der BdB schon lange das Fehlen grundlegender Qualitätsstandards, oder dass der Nachweis von Weiterbildungen nicht verlangt werde. Dies erhöhe das Risiko der bedürftigen Menschen, an einen unqualifizierten „Lebensmanager“ zu geraten.



Vorbildliches Qualitätsregister

Um qualifizierte Berufsbetreuer/innen leichter identifizieren zu können, hat der BdB ein Qualitätsregister eingeführt. „Wer darin aufgenommenen wird, dokumentiert dadurch seine beruflichen Fachkenntnisse und Befähigungen gegenüber Gerichten und Behörden, die uns beauftragen“, erläutert Thomas Behrendt. Auch die Klienten und deren Angehörige könnten sich daran orientieren.

Schon heute würden die im BdB organisierten mehr als 6 000 Betreuer/innen über einschlägige Hochschulabschlüsse verfügen, z.B. als Sozialarbeiter oder Juristen, und Fachkenntnisse, Qualifikationen und eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen nachweisen, um in das Qualitätsregister aufgenommen zu werden. Ziel des BdB sei es, die Tätigkeit der Berufsbetreuer/innen als anerkannten Beruf zu etablieren, für den es Zugangsvoraussetzungen geben müsse.

Mit der jetzt vom Verband organisierten Kampagne „Sozial & Fair“ (SoFa), die vom 26. August bis 10. September durch deutsche Städte tourt, soll auf die Arbeit der Berufsbetreuer/innen aufmerksam gemacht werden. In öffentlichen Diskussionen, zu denen Politiker, Sozial-Experten und Klienten an zentralen Plätzen auf ein rotes Sofa eingeladen werden, geht es auch um die Professionalität und die Zugangsvoraussetzungen in der Berufsbetreuung.


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Über den BdB

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.000 Mitglieder und wurde 1994 im Zuge des neuen Betreuungsrechts gegründet. Damit ist der BdB die größte Interessenvertretung des Berufsstandes "Betreuung". Der Verband vertritt berufsständische Interessen bei Politik und in der Öffentlichkeit, entwickelt den Beruf fachlich weiter, setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein und bietet umfangreiche Service- und Dienstleistungen.



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BdB – Bundesverband der Berufsbetreuer/innen
Landesverbände Berlin & Brandenburg
Thomas Behrendt
Böckhstraße 41
10967 Berlin
Tel. (030) 69 51 92 81
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Datum: 25.08.2010 - 17:14 Uhr
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Freigabedatum: 25.08.2010

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