Regierung macht Rückschritt bei Sicherungsverwahrung
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Regierung macht Rückschritt bei Sicherungsverwahrung
"Es ist überflüssig wie ein Kropf, psychisch Kranke über ein Bundesgesetz in Sicherungsverwahrung nehmen zu wollen. Es ist unstreitig, dass die Ländergesetze für diesen Personenkreis eine Unterbringung gewährleisten.
Sollte die Regierung die angenommene Gefährlichkeit von Personen mit einer psychischen Störung gleichsetzen, wird dieser Versuch der Psychiatrisierung vor den Gerichten scheitern.
Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist im Ergebnis nichts anderes als eine verschärfte Form der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Sie wird entgegen den Worten der Justizministerin nicht dazu führen, dass die Sicherungsverwahrung eine Ausnahme bleibt. Es ist ganz im Gegenteil abzusehen, dass die Sicherungsverwahrung bei schweren Straftaten zum Regelfall werden wird.
Es ist zudem unerträglich, dass die jetzige Regelung im Jugendstrafrecht unberührt bleibt. Außerdem hält die Koalition an der unbefristeten Sicherungsverwahrung fest. Beides ist ein grundlegender Fehler.
Schwarz-Gelb hat damit die Chance vertan, in Menschen nicht nur den Täter und das Risiko zu sehen, sondern auch die Chance auf seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 01.09.2010 - 18:16 Uhr
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