SPD begruesst Verbot der rechtsextremen HDJ
ID: 250929
SPD begruesst Verbot der rechtsextremen HDJ
Richtig so. Die Ziele der HDJ richteten sich eindeutig gegen unsere verfassungsmaessige Ordnung. Die Bestaetigung des Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht ist folgerichtig.
Diese Gruppierung war im Sommer 2008 durch ein Jugendlager in Mecklenburg-Vorpommern aufgefallen. Kindern zwischen 8 und 14 Jahren wurde unter dem Deckmantel einer Ferienfreizeit nationalsozialistisches Gedankengut eingetrichtert. Neben theoretischen Unterricht haben die Kinder auch Ehrenwachen und Fahnenappelle abgehalten. Das ganze Lager war durchzogen von Runen und Hakenkreuzen.
Aehnlich wie die im Jahre 1994 verbotene "Wiking Jugend" (WJ) zielte auch die HDJ mit ihrem sogenannten Lebensbund-Konzept darauf ab, Freizeitangebote fuer Familien und Kinder anzubieten, welche der Verbreitung antisemitischer und voelkischer Ideologie dienen. Nach Eigendarstellung der HDJ sollten bereits "Kleinstkinder", aber auch Jugendliche fuer den Rechtsextremismus gewonnen und nach Familiengruendung ein Ausscheiden aus der rechtsextremistischen Szene verhindert werden. Die HDJ war bemueht, fuer Kinder und Jugendliche eine voelkisch-nationalistische Parallelwelt zu schaffen. Nach Angaben des Landesamtes fuer Verfassungsschutz Sachsen versuchte die HDJ mit "scheinbar harmlosen Freizeitangeboten Kinder und Jugendliche an sich zu binden". Im Rahmen von Zeltlagern wurden ideologische Schulungen durchgefuehrt und militaristische Rituale praktiziert. Die Auftritte der HDJ zeichneten sich durch Uniformen oder uniformaehnliche Pflichtkleidung, oftmals mit Verbands- und Sonderabzeichen, aus. Die HDJ strebte eine Abschaffung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung an
- sie stellte also eine Gefahr fuer Deutschland und unsere Demokratie dar.
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Datum: 01.09.2010 - 22:46 Uhr
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