Keine Zustimmungspflichtigkeit bei Laufzeitverlängerung

Keine Zustimmungspflichtigkeit bei Laufzeitverlängerung

ID: 252162

Keine Zustimmungspflichtigkeit bei Laufzeitverlängerung

Verfassungsrechtliche Fragen strikt von energiepolitischen Erwägungen trennen



(pressrelations) - In der Debatte um das neue Energiekonzept spielt auch die Frage, ob eine Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine zentrale Rolle. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Hans-Peter Uhl und innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe Stephan Mayer:

"Eine Verlängerung der Laufzeiten für die deutschen Atomkraftwerke bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. In der aktuellen Diskussion müssen verfassungsrechtliche Fragen strikt von energiepolitischen Erwägungen getrennt werden. Die einzige verfassungsrechtliche Frage, die sich hier stellt, ist, ob eine Laufzeitverlängerung zu einer neuen Übertragung einer Aufgabe an die Länder führt. Nur dann wäre eine Zustimmungspflichtigkeit des Bundesrates gegeben. Dies ist aber bei einer Verlängerung der Laufzeiten zu verneinen.

Der Atomausstieg erfolgte seinerzeit ohne eine Zustimmung des Bundesrats. Jede Änderung dieser Verkürzung kann logischerweise ebenfalls ohne eine solche Zustimmung erfolgen.

Diese Rechtsauffassung wird durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz bestätigt (Beschluss vom 4. Mai 2010, 2 BvL 8/07 und 2 BvL 9/07). Nach dieser Entscheidung wird den Ländern nur dann eine Aufgabe, die eine Zustimmungsbedürftigkeit auslöst, übertragen, wenn diese den Ländern vorher nicht oblag. Aufgabenbezogene Regelungen, die den Aufgabenbestand der Länder gegenüber dem bisherigen Rechtszustand nicht vergrößern, stellen nach dieser Entscheidung keine neue Aufgabenübertragung dar. Änderungen in der Ausgestaltung einer bereits übertragenen Aufgabe können nur dann ausnahmsweise eine zustimmungsbedürftige Übertragung neuer Aufgaben darstellen, wenn sie der übertragenen Aufgabe einen neuen Inhalt und eine wesentlich andere Bedeutung und Tragweite verleihen (Rz. 144 der o.g. Entscheidung). Keine dieser Fallvarianten liegt hier vor. Die bloß quantitative Erhöhung einer Aufgabenlast führt nicht zu einer Zustimmungspflichtigkeit.



Wer eine gegenteilige Auffassung vertritt und aus dem Grundgesetz sogar Vorgaben für die Nennung einer konkreten Jahreszahl für Laufzeiten entnehmen will, handelt juristisch zweifelhaft."

Weiterführende Links:
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 8/07 und 2 BvL 9/07) http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100504_2bvl000807.html


CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto: fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Wasser - das Investitionsgut der Zukunft Minister Remmel eröffnet die Aktionstage Ökolandbau ? ?Die Bio-Landwirtschaft ist eine Zukunftsbranche?
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 03.09.2010 - 20:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 252162
Anzahl Zeichen: 3078

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 293 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Zustimmungspflichtigkeit bei Laufzeitverlängerung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Antibiotikagesetz nicht für Wahlkampf missbrauchen ...

Weitergehendende Datensammlung ist kontraproduktiv Der Bundesrat stimmt am morgigen Freitag über das vom Bundestag beschlossene 16. Arzneimittelgesetz ab. Das Gesetz dient der Optimierung und Senkung des Einsatzes von Antibiotika in der Nutztie ...

Markttransparenzstelle ...

Ein kleiner Schritt für die Politik, ein großer Schritt für die Verbraucher Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag die Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe. Mit der Verordnung wird die Marktbeobachtung im ...

?Tag des Waldes? im Zeichen der Nachhaltigkeit ...

Nicht mehr Holz schlagen als nachwächst Der 21. März ist traditionell der "Tag des Waldes". Ihn hat die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in den 1970er Jahren als Reaktion auf die globale Waldv ...

Alle Meldungen von CDU/CSU-Fraktion


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z