Schlussabstimmung zur Tierversuchs-Richtlinie im EU-Parlament
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Schlussabstimmung zur Tierversuchs-Richtlinie im EU-Parlament
Der Änderungsantrag der Grünen-Fraktion beabsichtigt, drei gravierende Schwachstellen des Kompromissvorschlags zu mindern. So sollen die Mitgliedstaaten auch nach Inkrafttreten der Richtlinie national höhere Tierschutzstandards festlegen dürfen. Ersatzverfahren sollen bereits dann verpflichtend anzuwenden sein, sobald sie wissenschaftlich aussagekräftig sind und nicht erst nach einem meist jahrelang dauernden behördlichen Anerkennungsverfahren. Drittens sollen Versuche an Affen nur dann zulässig sein, sofern es sich um Erforschungen im Zusammenhang mit schweren menschlichen Erkrankungen handelt.
Aus Sicht des Bundesverbandes wiegt besonders schwer, dass der zur Abstimmung stehende Entwurf national höhere Tierschutzanforderungen nicht mehr zulässt. Auch dass Affenversuche nicht verboten werden und für extrem belastende Experimente keine absolute Schmerz-Leidens-Grenze vorgeschrieben wird, ist für die Tierrechtler eine herbe Niederlage. Für den Bundesverband hätte es darüber hinaus der Forschergemeinschaft gut gestanden, die Forderungen der Tierschützer nach einem Maximum an Tierschutz mitzutragen und gleichzeitig in tierversuchsfreie Technologien zu investieren, anstatt den Tierschutz der tierexperimentellen Forschung unterzuordnen. Der Bundesverband kritisiert weiter, dass die Politik diesem Ansinnen der Forschungslobbyisten unzureichend entgegengetreten ist.
Im November 2008 legte die EU-Kommission dem EU-Parlament einen Richtlinienentwurf vor, der die überalterte Versuchstierrichtlinie aus 1986 ablösen soll. Im Mai 2009 beschloss das EU-Parlament in erster Lesung zahlreiche Reduktionen des Tierschutzes in diesem Kommissionsentwurf. In einem einjährigen Trilog, verständigten sich dann die Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des EU-Ministerrats auf einen Kompromissvorschlag, über den nun das EU-Parlament in zweiter Lesung am 8. September abschließend abstimmen wird. Bei Annahme der Richtlinie tritt diese voraussichtlich zum 1.1.2011 in Kraft. Die Rechtsvorschriften sind dann drei Jahre später ab dem 1. Januar 2014 in den Mitgliedstaaten der EU anzuwenden.
Die Debatte kann verfolgt werden unter http://www.europarl.europa.eu/sed/video.do
Richtlinienentwurf unter: www.tierschutzwatch.de
Kontakt: Pressestelle - Stephanie Elsner, Tel.: 05237 - 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de
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Datum: 07.09.2010 - 20:16 Uhr
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