Ärztlicher Beistand wünschenswert
Zum Welt-Suizid-Präventionstag am 10. September
Ein Suizid als Ultima Ratio bei aussichtslosem, unerträglichem und subjektiv als würdelos empfundenem Leiden am unvermeidlichen Lebensende wird dagegen als ein Akt der Selbstbestimmung von der DGHS respektiert. Wer diesen Schritt freiverantwortlich wählt, sollte sich sicher sein können, dass dies geachtet und im besten Fall sogar medizinisch unterstützt wird. "Jeder Paniksuizid unter Beeinträchtigung Dritter sollte mit allen Mitteln verhindert werden", so DGHS-Präsidentin Elke Baezner. Deshalb begrüßt die DGHS die Überlegungen innerhalb der Bundesärztekammer, ihre bislang restriktive Haltung gegenüber dem ärztlich assistierten Suizid aufzugeben und diesen eher als Gewissensentscheidung eines einzelnen Mediziners zu werten. Bislang mussten Ärzte standesrechtliche Konsequenzen fürchten, auch wenn das deutsche Strafrecht diese Beihilfe nicht ahndet.
Jährlich sterben ca. 10.000 Menschen in Deutschland durch Selbsttötung. Der Welt-Suizid-Präventionstag war im Jahr 2003 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufen worden.
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DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 30. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.
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Datum: 09.09.2010 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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