Neues Wasserrecht schafft Einheitlichkeit
12. EUROFORUM-Jahrestagung "Immissionsschutzrecht im Wandel"
23. und 24. November 2010, Düsseldorf
http://www.euroforum.de/pr-immissionsschutzrecht
ID: 259562
gelten auf Bundesebene erstmals einheitliche Vorgaben zur
Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und
des Grundwassers. Ziel der Neuregelung ist es, durch eine stärkere
Vereinheitlichung und bessere Systematik die Verständlichkeit und
Praktikabilität des Wasserrechts zu verbessern. Darüber hinaus
überführt das Gesetz bisher im Landesrecht normierte Bereiche in
Bundesrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung
besteht. Es schafft auch die Voraussetzungen für eine bundesweit
einheitliche Umsetzung des EG-Wasserrechts. Auf der 12.
EUROFORUM-Jahrestagung "Immissionsschutzrecht im Wandel" (23. und 24.
November 2010, Düsseldorf) diskutieren Referenten und
Umweltbeauftragte über die Auswirkungen des neuen Wasserrechts auf
die Praxis, Änderungen im Abfallrecht sowie aktuelle Rechtssprechung,
die Einfluss auf die Genehmigung oder den Betrieb von Anlagen haben.
Änderungen des Wasserrechts im Detail
Die neuen Rechtsvorschriften zum anlagenbezogenen Gewässerschutz
im neuen Wasserrecht und die Regelungen im novellierten
Wasserhaushaltgesetz, stellt im Detail Dr. Anne Janssen-Overath vor.
Die Spezialistin für VAwS- und Abwassermanagement spricht weiterhin
über den Referentenentwurf zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
und die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Gemäß Artikel 13
der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist für jedes Flussgebiet in Europa,
ein Bewirtschaftungsplan zu erstellen. Dies ist auch für
internationale Flussgebiete anzustreben. Dipl.-Ing. Simon Christian
Henneberg (Flussgebietsgemeinschaft Weser) spricht über Ziele,
Hintergründe und Anwendungen des Bewirtschaftungsplans.
Vollregelungen des Landesnaturschutzrechts ist zweifelhaft "Gegen
die Wirksamkeit von Vollregelungen des Landesnaturschutzrechts
bestehen verfassungsrechtliche Zweifel. Aus Gründen der
Rechtssicherheit muss das nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz
unverzüglich novelliert werden", erklärte Prof. Dr. Martin Beckmann
(Rechtsanwälte Baumeister) im Vorfeld der Tagung. Einen Überblick
über die Inhalte der BNatSchG-Novelle, das Abweichungsrecht der
Länder und inwieweit Positiv- und Negativkataloge der Länder zur
Eingriffsregelung noch zulässig sind, erörtert Dr. Beckmann in seinem
Vortrag. Exemplarische Rechtsprechungen des Oberverwaltungsgerichts
für das Land Nordrhein-Westfalen zum Immissionsschutzrecht stellt
Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert (Oberverwaltungsgericht Münster) vor.
Abfallmanagement: nun ganz papierlos
Seit dem 1. April 2010 gibt es ein elektronisches
Nachweisverfahren zur Überwachung gefährlicher Abfälle. Die Nachweise
über die umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen
werden nun elektronisch bearbeitet und übermittelt. "Ziel der neuen
Form ist es, das Überwachungsverfahren zu vereinfachen ohne die
Effizienz der Überwachung zu vernachlässigen", so Klaus-Dieter Koß
(Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) gegenüber dem
Veranstalter. Koß spricht auf dem Branchentreff über seine
Erfahrungen in den ersten Monaten nach Einführung des neuen
Verfahrens.
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Datum: 17.09.2010 - 10:30 Uhr
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