RA-Horrion: Ist Restschuldbefreiung trotz Insolvenzstraftat möglich? - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
RA-Horrion: Ist Restschuldbefreiung trotz Insolvenzstraftat möglich, wenn Eintragungsfrist von 5 Jahren abgelaufen ist - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
RA-Horrion: Ist Restschuldbefreiung trotz Insolvenzstraftat möglich? - Insolvenzrecht Dresden - Rech(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden
Die Eintragungsdauer von 5 Jahren nach § 46 1 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz für Insolvenzstraftaten beginnt mit Rechtskraft dieser Entscheidung. Die Verlängerung der Frist wegen Hinzutretens weiterer - nichtinsolvenzrechtlicher - Verurteilungen ist für die Prüfung der Restschuldbefreiung unbeachtlich.
Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden
Schuldner S wurde am 18.09.1999 wegen Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283 b 1 Nr. 3 b StGB zu einer Geldstrafe (15 Tagessätze) verurteilt. Wegen dieser und weiterer Straftaten wurde am 01.08.2001 eine Gesamtstrafe von 95 Tagessätzen gebildet. Es folgten weitere diverse Verurteilungen.
Das Insolvenzgericht wies mit Beschluss vom 15.06.2009 den Antrag des Schuldners auf Verfahrenskostenstundung ab. Es liege gemäß § 290 1 Nr. 1 InsO ein Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung vor.
Rechtsgründe Insolvenzrecht Dresden
Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO wird dem Schuldner auf Antrag die Restschuldbefreiung versagt, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde. Dann wird auch die Stundung der Verfahrenskosten versagt.
Allerdings wird nach Ablauf der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 BZRG die Tat nicht mehr berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn sich die Frist wegen anderer Eintragungen verlängert hat.
Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden
"Schuldner, welche vor mehr als 5 Jahren wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt worden sind, können durch ein Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erlangen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
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Kanzleiprofil - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Dresden
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
Philosophie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
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Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Datum: 21.09.2010 - 08:55 Uhr
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