Bundesregierung gibt sich ohnmaechtig bei EU-Pensionen
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Bundesregierung gibt sich ohnmaechtig bei EU-Pensionen
Anlaesslich der Berichterstattung zu den EU-Beamtenpensionen in BILD und der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine entsprechende SPD-Anfrage erklaeren die Berichterstatter im EU-Unterausschuss des Haushaltsausschusses der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Hagemann und Ewald Schurer:
Die Altersversorgung von Beamten der Europaeischen Union entspricht nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ausdruecklich nicht den eigenen Massstaeben der EU-Kommission und den Vorschlaegen des an die Mitgliedstaaten gerichteten Gruenbuchs. Das durchschnittliches Pensionseintrittsalter von EU-Beamten betraegt aktuell 60,04 Jahre. Die durchschnittliche monatliche Versorgungsbezuege im Ruhestand belaufen sich auf 5.628,40 Euro brutto.
Im vergangenen Jahr betrugen die Pensionskosten fuer die 16.425 EU-Ruhestaendler rund 1,1 Milliarden Euro. Bei gleichbleibender Personalstaerke werden die Haushaltsbelastungen durch die Pensionskosten nach Angaben des Bundesfinanzministeriums auf europaeischer Ebene um ueber 50 Prozent steigen. Im Jahr 2020 werden diese dann mindestens 1,7 Milliarden Euro betragen.
Die Bundesregierung sieht jedoch "keine rechtlichen Moeglichkeiten selbst Aenderungsvorschlaege auf den Weg zu bringen". Auf die kritischen Nachfragen der SPD-Haushaelter, ob die Bundesregierung die Errichtung des Europaeischen Auswaertigen Dienstes oder die anstehenden Ueberpruefung des Statuts der Beamten der Europaeischen Gemeinschaft nutzen wolle, sich insbesondere im Hinblick auf Pensionen, Gehaltsanpassungen und Zulagen fuer eine Aenderungen und eine rasche Neuregelung einzusetzen, gibt sich die Bundesregierung ohnmaechtig: Die EU-Kommission habe das alleinige Initiativrecht fuer Aenderungen des EU-Beamtenstatuts.
Wir fordern die Bundesregierung auf, nicht sehenden Auges in ein zukuenftiges finanzpolitisches Dilemma zu laufen. Die abwartende Haltung der deutschen Bundesregierung kostet den europaeischen Steuerzahler Milliarden. Es ist Aufgabe des Bundesfinanzministers sich in Bruessel dafuer einzusetzen, dass endlich ein nachhaltiges Konzept fuer die Beamtengehaelter und -pensionen erarbeitet wird. Der Hinweis auf das alleinige Initiativrecht der Kommission kann hier nicht gelten. Die deutsche Bundesregierung hat als groesster Nettozahler in der EU gerade in diesen Fragen grosses Gewicht und sollte deshalb zuegig Gespraeche mit der EU-Kommission aufnehmen.
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Datum: 21.09.2010 - 23:15 Uhr
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