Rheinische Post: Ifo-Chef Sinn: Kein Ausgleich für Zigaretten und Alkohol bei Hartz IV
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schwarz-gelbe Koalition bestärkt, bei der Neuberechnung der
Hartz-IV-Sätze auf den Ausgleich von Ausgaben für Zigaretten und
Alkohol zu verzichten. "Es geht bei Hartz IV darum, das
Existenzminimum zu sichern, und nicht darum, Luxus zu finanzieren",
sagte Sinn der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Samstagausgabe). Er warnte zugleich vor einer Anhebung der
Hartz-IV-Regelsätze. "Bei den Hartz-IV-Sätzen für einen
Inflationsausgleich zu sorgen, ist richtig. Die Regelsätze jedoch
darüber hinaus zu erhöhen, wäre falsch", sagte der Münchner
Spitzenökonom. Sinn forderte die Koalition auf, für Hartz-IV-Bezieher
erheblich bessere Hinzuverdienstregeln zu schaffen. "Bis 500 Euro
Hinzuverdienst sollten wir gar nichts mehr anrechnen auf die
Hartz-IV-Leistung", sagte Sinn. Der Staat würde dadurch unter dem
Strich nicht zusätzlich belastet. Bisher sind im Hartz-IV-System nur
die ersten 100 Euro Hinzuverdienst pro Monat anrechnungsfrei.
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Datum: 25.09.2010 - 00:00 Uhr
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