Geblitzt? Per Internet schnell Einspruch einlegen!

Geblitzt? Per Internet schnell Einspruch einlegen!

ID: 26475

Ein plötzlicher, greller Blitz – und schon droht der Bußgeldbescheid mit einer Zahlung, Punkten in Flensburg oder gar dem Entzug des Führerscheins. Was viele nicht wissen: Nicht immer ist der Bescheid gerechtfertigt. Es kommt häufig vor, dass Messungen ungenau oder fehlerhaft sind. Beispielsweise weil das Gerät nicht korrekt aufgestellt war oder Störungen vorkommen. Zudem hat der Autofahrer gute Chancen das Bußgeld nicht bezahlen zu müssen, wenn er etwa auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen ist.



(firmenpresse) - Aus diesen Gründen empfiehlt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Das ist allerdings nur innerhalb von zwei Wochen möglich, muss also schnell gehen. „Mit unserem Online-Service ist das jetzt ganz unkompliziert vom heimischen Computer aus möglich“, erklärt Kay Stolle, Rechtsanwalt der Kanzlei Stolle, Leipzig. Das entsprechende Formular unter www.bussgeld-pruefen.de/online-formular.html lässt sich in wenigen Minuten ausfüllen und abschicken. Die notwendige Vollmacht erhalten die Nutzer dann in einem vorfrankierten Rückumschlag. Stolle: „Dieses Dokument unterschreibt der Antragsteller und wirft es in den nächsten Briefkasten. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und erstellen ein Gutachten.“

Aus dem Gutachten geht hervor, ob sich weitere Schritte lohnen. Wer verkehrsrechtsschutzversichert ist, zahlt in der Regel nichts, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Und auch wenn es sich empfiehlt, den Fall weiter zu verfolgen, übernimmt die Versicherung in vielen Fällen die Kosten. Kay Stolle erläutert: „Wir schicken unsere Rechnung dann direkt an die jeweilige Rechtsschutzversicherung. Auf diese Weise reduziert sich der Aufwand für den Antragsteller auf ein Minimum.“

Mehr zu dem Online-Service erfahren Sie unter: www.bussgeld-pruefen.de


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

www.kanzlei-stolle.de



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwaltskanzlei Stolle Kickerlingsberg 8 04105 Leipzig Tel.: 03 41/2 11 69 37 Fax: 03 41/2 11 69 38 Mail: info(at)kanzlei-stolle.de www.bussgeld-pruefen.de www.transportrecht-aktuell.de



drucken  als PDF  Existenzgründung: Vor- und Nachteile der Limited und GmbH BVMW-Präsident Ohoven: Klares Bekenntnis der Mittelständler zum Standort Deutschland
Bereitgestellt von Benutzer: stolle
Datum: 04.02.2007 - 18:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 26475
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Kay Stolle
Stadt:

Leipzig


Telefon: 0341/2116937

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: Finanzinformationen
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 05.02.2007

Diese Pressemitteilung wurde bisher 2028 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Geblitzt? Per Internet schnell Einspruch einlegen!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwaltskanzlei Stolle (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Weitere Mitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Stolle


Existenzgründung: Vor- und Nachteile der Limited und GmbH ...
Zahlreiche Dienstleister bieten Existenzgründern, zum Teil auch über das Internet, Ihre Hilfe bei der Gründung einer Limited an. Vor allem die geringen Gründungskosten und die unbürokratische Abwicklung machen die Limited als Alternative zur GmbH attraktiv. Allerdings müssen sich ExistenzgrÃ

Internetmarketing der neuen Generation ...
Viele haben bereits bemerkt, dass das Internet im Jahre 2007 nicht mehr nur eine Spielwiese, sondern ein Markt ist. Ein Markt, der ein gewaltiges Wachstum aufweist. Viele wissen es bereits: Wer in der Zukunft seine Marktanteile weiter ausbauen will, muss dem Internet Beachtung schenken. Wir

Erbschaftsteuer - aktuelle Pressemitteilung zu der Entscheidung zur Erbschaftsteuer ...
Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermö

Schlägt den Staatsmonopolen ihr letztes Stündlein? – Interesse an Wetten steigt in ganz Europa ...
Von Nicolaus Gläsner Bonn/Paris – Die Online-Spielergemeinschaft wächst in Europa unaufhörlich. Ein Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2003 schätzte die Netto-Einnahmen der Wettindustrie innerhalb der Europäischen Union http://ec.europa.eu/index_de.htm auf fast neun Milliard


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z