Union sichert wichtiges Instrument im Agrarhandel

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Union sichert wichtiges Instrument im Agrarhandel



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"Früchtepfandrecht" wird nicht abgeschafft Heute wird im Agrarausschuss des Bundestages ein Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht verabschiedet. Die zunächst vorgesehene Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung konnte verhindert werden. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion orientiert sich in ihrer Politik an den wirtschaftlichen Realitäten. Dies zeigt sich einmal mehr darin, dass wir erfolgreich verhindern konnten, dass ein wichtiges Instrument des Agrarhandels unter dem Deckmantel der Rechtsbereinigung abgeschafft wurde. Das Gesetz zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung stammt zwar aus dem Jahr 1949, hat aber bis heute eine große Bedeutung in der Agrarwirtschaft.

Den Lieferanten von Saatgut und Düngemitteln wird ein Sonderpfandrecht am Erntegut der Bauern einräumt, das sogenannte "Früchtepfandrecht". Dieses Pfandrecht ist besonders in Zeiten, in denen die Volatilität auf den Agrarmärkten zunimmt, ein einfaches und unbürokratisches Sicherungsmittel für den Landhandel bei der Versorgung der landwirtschaftlichen Betriebe mit Betriebsmitteln. Es wäre schlichtweg unsinnig gewesen, dieses Instrument abzuschaffen. Die Unionsfraktion im Bundestag hat dies im Sinne von Landwirten und Landhandel erfolgreich verhindert."


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Datum: 29.09.2010 - 13:46 Uhr
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