GEMA und Verbundpartner klagen gegen YouTube
ID: 267130
Musikautorengesellschaften macht die GEMA nun ihren Anspruch im
Hauptsacheverfahren gegen YouTube geltend. Die GEMA hatte vor dem
Landgericht Hamburg versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen die
Google-Tochter YouTube zu erwirken. Das Gericht hat am 27. August
dieses Jahres entschieden, dass die Eiligkeit als Voraussetzung für
eine Einstweilige Verfügung nicht gegeben ist. Allerdings hat das
Gericht darauf hingewiesen, dass viel dafür spreche, dass den
Antragstellerinnen prinzipiell ein urheberrechtlicher
Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin zustünde. Es liege
nahe, dass die Antragsgegnerin zumutbare Prüfungspflichten bzw.
Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen nicht wahr-
bzw. vorgenommen habe.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: "Wir, d.h. die
GEMA und ihre Partner, halten das Hauptsacheverfahren gegen YouTube
für den richtigen Weg und sind aufgrund der Urteilsbegründung des
Landgerichts Hamburg optimistisch, dass unsere Ansprüche gegenüber
YouTube gerechtfertigt sind."
Seit April 2009 verhandelte die GEMA mit YouTube erfolglos über
einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Nach
Abbruch der Vertragsverhandlungen mit YouTube im Mai 2010, hat sich
die GEMA gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften zu
einer Allianz zusammengeschlossen. Zu dem internationalen Verbund
gehören u. a. die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP und
BMI sowie die französische SACEM. Gemeinsam repräsentiert dieser
internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires der Musik.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
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Ergänzung:
Die acht Mitglieder der internationalen Initiative sind:
-AKM, Österreich www.akm.at
-ASCAP, USA www.ascap.com
-BMI, USA www.bmi.com
-GEMA, Deutschland www.gema.de (Initiatorin der Aktion)
-SABAM, Belgien www.sabam.be
-SACEM, Frankreich www.sacem.fr
-SIAE, Italien www.siae.it
-SUISA, Schweiz www.suisa.ch
Pressekontakt:
Bettina Müller,
Leitung Kommunikation & PR,
E-Mail: bmueller@gema.de,
Telefon +49 89 48003-426
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Datum: 30.09.2010 - 13:05 Uhr
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