Bundeswehrreform: Verwaltungsgericht beschließt Zurückstellung von der Wehrpflicht
In einem unanfechtbaren Beschluss hat das Verwaltungsgericht Koblenz dem Eilantrag eines Studenten auf Rückstellung von der Wehrpflicht stattgegeben.
Nach einem erfolglosen Widerspruch reichte der Student schließlich Klage beim Verwaltungsgericht ein und stellte einen Eilantrag auf Zurückstellung von der Wehrpflicht. Diesmal führte er an, dass aufgrund seines dualen Studiums ein gesetzlicher Rückstellungsgrund vorliege. Der Antragsgegner hingegen vertritt die Auffassung, dass eine Rückstellung von der Wehrpflicht nur möglich sei, wenn der Kläger im Rahmen seines Studiums auch einen Abschluss in einem gesetzlich anerkannten Ausbildungsberuf erwerbe.
Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Eilantrag des Klägers schließlich recht und stellte diesen bis zum endgültigen Entscheid über die Klage von der Einberufung frei. Dabei führte das Gericht an, dass das Interesse des Klägers auf Befreiung das öffentliche Interesse überwiege. Vor allem vor dem Hintergrund der Bundeswehrreform und der damit verbundenen Abschaffung der Wehrpflicht müsse der Kläger bis zur finalen gerichtlichen Entscheidung keinen Wehrdienst leisten.
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Datum: 01.10.2010 - 12:31 Uhr
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