LINKE fordert Sondersitzung des Innenausschusses
ID: 268007
LINKE fordert Sondersitzung des Innenausschusses
"Die Meldungen über den massiven Polizeieinsatz am heutigen Tage in Stuttgart gegen tausende Demonstranten und die hohe Zahl von verletzten Personen haben die Fraktion DIE LINKE dazu veranlasst, für den morgigen Freitag eine Sondersitzung des Innenausschusses zu fordern", so der Innenexperte der Fraktion, Jan Korte. Korte der neben einem formalen Antrag auch das Plenum über das Ansinnen seiner Fraktion zu Beginn seiner Rede zum Thema ELENA unterrichtete, sagte weiter:
"Von besonderem Interesse ist das Vorgehen der Polizei, auch der eingesetzten Bundespolizisten in Stuttgart, die Abläufe vor Ort, die Zahl der Verletzten, die Strategie der Einsatzplanung und -führung, der Einsatz von Schlagstöcken, Wasserwerfern und Tränengas. Seit Wochen demonstrieren die Menschen in Stuttgart gegen das Projekt Stuttgart 21. Dies muss die Regierung in Baden-Württemberg und Berlin endlich zur Kenntnis nehmen und einen sofortigen Baustopp verfügen. Ich fordere alle Fraktionen im Bundestag auf, unserem Antrag für eine Sonderausschusssitzung zur Aufklärung der Geschehnisse am heutigen Tage in Stuttgart zuzustimmen."
F.d.R. Michael Schlick
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
http://www.linksfraktion.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 01.10.2010 - 14:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 268007
Anzahl Zeichen: 1686
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 159 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"LINKE fordert Sondersitzung des Innenausschusses"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Die Linke. im Bundestag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).