Gutachten bestaetigt Bedenken gegen Betreuungsgeld
ID: 268088
Gutachten bestaetigt Bedenken gegen Betreuungsgeld
Das neue Gutachten bestaetigt die zahlreichen Bedenken gegen die Einfuehrung eines Betreuungsgeldes.
Das Betreuungsgeld, das fuer den Verzicht auf die Inanspruchnahme eines Kitaplatzes gezahlt werden soll, ist laut Gutachten "verfassungsrechtlich prekaer" und foerdert tradierte Rollenmuster. Die Geldleistung wuerde dem Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes zuwiderlaufen.
Die Gutachterin spricht davon, dass der Gesetzgeber Impulse vermeiden muss, "die Familienmitglieder zu einem riskanten Entscheidungsverhalten zu veranlassen." Die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes wuerde Eltern von Erwerbstaetigkeit fernhalten und einer erhoehten Armutsgefaehrdung aussetzen.
Das Betreuungsgeld stellt auch keineswegs "Wahlfreiheit" her, wie rueckwaertsgewandte Politikerinnen und Politiker der Union oft behaupten. Echte Wahlfreiheit fuer Familien gibt es nur dann, wenn ausreichende und qualitativ hochwertige Betreuungsplaetze fuer Kinder vorhanden sind.
Es ist unverantwortlich, wenn die Bundesregierung an der geplanten Einfuehrung eines Betreuungsgeldes zum Jahr 2013 trotz des nun vorliegenden Gutachtens weiterhin festhaelt.
Wir fordern daher die Bundeskanzlerin und die Bundesfamilienministerin auf, der "Zuhausebleibpraemie" endlich eine Absage zu erteilen. Anstatt Milliarden fuer eine bildungs- und gleichstellungspolitisch kontraproduktive Geldleistung ausgeben zu wollen, muss die Bundesregierung in den Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen investieren.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 01.10.2010 - 15:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 268088
Anzahl Zeichen: 2148
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 197 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gutachten bestaetigt Bedenken gegen Betreuungsgeld"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).