WAZ: NRW-Landesregierung schaltet sich bei Hochtief ein -
Konzernchef will für Unabhängigkeit des Unternehmens kämpfen
ID: 269140
sich im Übernahmekampf um Deutschlands größten Baukonzern Hochtief
ein. "Die geplante Übernahme von Hochtief durch den spanischen
Baukonzern ACS ist weder im Interesse des Landes noch der
Hochtief-Beschäftigten", sagte NRW-Wirtschaftsminister Harry
Voigtsberger der Essener WAZ-Mediengruppe (Dienstagausgabe). "Es
müssen jetzt alle Wege geprüft werden, wie sich eine solche Übernahme
abwehren lässt", fügte Voigtsberger hinzu. Noch in dieser Woche wolle
sich der Minister deshalb zu einem Gespräch mit
Hochtief-Vorstandschef Herbert Lütkestratkötter treffen.
Lütkestratkötter bekräftigte gegenüber der WAZ-Mediengruppe seine
ablehnende Haltung zum Angebot des spanischen Konkurrenten ACS. "Es
ist im Interesse unserer Mitarbeiter und unserer Aktionäre, dass
Hochtief ein unabhängiges Unternehmen bleibt", sagte
Lütkestratkötter. "Es ist im deutschen Interesse, dass unsere
Bauindustrie international wettbewerbsfähig bleibt. Das hat auch die
Politik erkannt." Er sehe auch Rückendeckung bei zahlreichen
Hochtief-Eigentümern, sagte Lütkestratkötter. "Viele unserer
Aktionäre fordern uns auf, uns deutlich gegen das Angebot von ACS zu
stellen."
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.10.2010 - 19:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 269140
Anzahl Zeichen: 1522
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 808 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: NRW-Landesregierung schaltet sich bei Hochtief ein -
Konzernchef will für Unabhängigkeit des Unternehmens kämpfen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).