Gelbe Karte an die EU-Kommission - Hohes Schutzniveau für Einleger in Deutschland erhalten

Gelbe Karte an die EU-Kommission - Hohes Schutzniveau für Einleger in Deutschland erhalten

ID: 270618

Gelbe Karte an die EU-Kommission - Hohes Schutzniveau für Einleger in Deutschland erhalten



(pressrelations) - Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält den Vorschlag der EU-Kommission für nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar

Der Finanz- und der Europausschuss sind der Auffassung, dass der Vorschlag der EU-Kommission zur EU-Einlagensicherungsrichtlinie mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht in Einklang steht. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, und der europapolitische Sprecher Michael Stübgen:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält den Vorschlag der EU-Kommission für nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. In Deutschland haben sich in der Finanzkrise insbesondere die institutssichernden Einrichtungen der Sparkassen und der genossenschaftlichen Institute bewährt. Ein wichtiger Faktor für das Vertrauen der Bürger in das Finanzsystem stellt aber auch die freiwillige Einlagensicherung insbesondere der privaten und öffentlichen Banken dar. An diesem bewährten System wollen wir nichts ändern. Wir zeigen der Europäischen Kommission mit der Subsidiaritätsrüge die gelbe Karte. Nicht nur inhaltlich befürchten wir, dass durch die Vorschläge der Kommission das bisherige hohe deutsche Schutzniveau aufgeweicht und nach unten vereinheitlicht wird. Denn: Der im Sommer von der Kommission verabschiedete Vorschlag einer Neufassung der Einlagensicherungsrichtlinie steht mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht in Einklang. Nach Artikel 5 des Vertrages über die Europäische Union darf die EU nur tätig werden, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können. Jede Maßnahme muss nach Art, Umfang und Intensität geeignet und erforderlich sein und darf nicht zu diesem Ziel außer Verhältnis stehen. Bedenklich im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sind insbesondere die Vorschläge bezüglich institutssichernder Systeme sowie zur Finanzierung von Einlagensicherungssystemen und zur Beitragsbemessung." Hintergrund:Die Europäische Kommission hat am 12. Juli 2010 einen Richtlinienvorschlag für eine Neufassung der Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme vom 30. Mai 1994 (EU-Einlagensicherungsrichtlinie) veröffentlicht. Bis zum 14. Oktober haben die nationalen Parlamente Zeit, bei der EU-Kommission eine Subsidiaritätsrüge einzulegen. Die Subsidiaritätsrüge wurde erstmals im Lissabonner Vertrag ausdrücklich vorgesehen. Der vorliegende Fall ist die erste Anwendung der Subsidiaritätsrüge. Die Rüge soll am Donnerstag, 8. Oktober, vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.




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Datum: 06.10.2010 - 15:46 Uhr
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