Angriff auf Sparkassen und Volksbanken abwehren
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Angriff auf Sparkassen und Volksbanken abwehren
Zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Neufassung der Einlagensicherungsrichtlinie erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt mit der eingeleiteten Subsidiaritätsrüge gegenüber der EU-Kommission ein deutliches Signal für die Dreigliedrigkeit des deutschen Bankensystems. Dieses wird den mittelständischen Strukturen und der regionalen Vielfalt der deutschen Wirtschaft bestens gerecht. Wir wollen, dass die Unsicherheiten in der deutschen Bankenlandschaft verschwinden. Das von Brüssel geplante einheitliche Sicherungssystem für Kundeneinlagen schadet den kommunalen Sparkassen und den Genossenschaftsbanken. Zu Recht werden Doppelzahlungen in ein gesetzliches, verpflichtendes Einlagensicherungssystem und in die bisherige Institutssicherung befürchtet. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der europäischen Einlagensicherung könnte regional verwurzelte Institutsgruppen in ihrem Bestand gefährden. Der Vorschlag der Kommission ist mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar, da die damit verfolgten Ziele auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ausreichend erreicht werden können." Hintergrund: Eines der Kernelemente der EU-Neuregelung ist eine verbindliche Einlagensicherung mit einer Entschädigungssumme von 100.000 Euro. Diese Summe bedeutet eine Anpassung nach unten, da es in Deutschland Schutzmechanismen gibt, die eine höhere Deckung ermöglichen. Diese freiwillig institutsbezogenen Sicherungssysteme sind in der EU-Regelung unberücksichtigt. Das bedeutet Doppelzahlungen.
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Datum: 06.10.2010 - 16:46 Uhr
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