Hartz IV-Hinzuverdienst mit Mindestlohn koppeln
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Hartz IV-Bezieher erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Die neue
Hinzuverdienstregelung fällt weniger schlimm aus als befürchtet, ist
aber trotzdem kein großer Wurf. Mit den geplanten Änderungen vergibt
die Bundesregierung eine große Chance zur Eindämmung des
Niedriglohnsektors. Die neuen Regeln für die Hinzuverdienste fördern
auch künftig einseitig die Niedriglohnerwerbstätigkeit - mit schweren
unsozialen Folgen, wie zum Beispiel Altersarmut. Ein Ausweg aus der
Niedriglohnfalle ist für die Betroffenen weiterhin nicht in Sicht.
Für die allermeisten der gegenwärtig rund 1,4 Millionen
erwerbstätigen Hartz IV-Bezieher wird sich nichts ändern, da über die
Hälfte von ihnen weniger als 400 Euro verdienen. Um die
Niedriglohnbeschäftigung wirksam zurückzudrängen, ist der Hartz
IV-Hinzuverdienst an einen bundeseinheitlichen gesetzlichen
Mindestlohn zu koppeln. Dadurch könnten die Dumpinglöhne für die so
genannten Aufstocker wirksam bekämpft werden.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
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Datum: 08.10.2010 - 12:16 Uhr
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