AHRENDT: Panikmache bei Vorratsdatenspeicherung ist unredlich und unbegründet (12.10.2010)
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AHRENDT: Panikmache bei Vorratsdatenspeicherung ist unredlich und unbegründet
Es ist unredlich, wenn Bundesinnenminister de Maizière und der bayerische Innenminister Herrmann die Bevölkerung mit Panikmache nun in Angst und Schrecken versetzen wollen, um auf diesem Wege die Totalerfassung der Kommunikationsdaten neu zu organisieren. Es ist nicht die Aufgabe von Innenministern, eine Kampagne gegen Bürgerrechte zu führen, die das Bundesverfassungsgericht den Bürgern erst vor wenigen Monaten mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zurückgegeben hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in seiner Entscheidung vom 02.03.2010 gekippt. Auf europäischer Ebene ist die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ebenfalls höchst umstritten und steht endgültig auf dem Prüfstand. Fünf Länder haben sie schlicht nicht umgesetzt. Irland hält die Richtlinie für nicht vereinbar mit den europäischen Grundrechten und will daher die Überprüfung der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof.
Offizielle Statistiken des BKA belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht dazu geführt hat, dass sich die Aufklärungsquoten in Bezug auf Internetkriminalität und allgemeine Kriminalität erhöht haben.
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Datum: 12.10.2010 - 16:16 Uhr
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