Pressemitteilung vom 14. Oktober 2010 Weg frei für das Pressefreiheitsgesetz

Pressemitteilung vom 14. Oktober 2010

Weg frei für das Pressefreiheitsgesetz

ID: 274983
(ots) - Medienverbände und -unternehmen fordern Bundesrat
auf, das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit zu beschließen

Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen hat den Bundesrat
aufgefordert, auf seiner morgigen Sitzung dem vom
Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetz zur Stärkung der
Pressefreiheit grünes Licht zu geben. Die Länderkammer solle sich
über die Bedenken seines Rechtsausschusses hinwegsetzen und für ein
Mehr an Presse- und Rundfunkfreiheit in Deutschland stimmen. Es sei
nicht nachvollziehbar, so das Medienbündnis, dass im federführenden
Ausschuss keine Notwendigkeit für das Gesetzesvorhaben gesehen wird.

In seiner Stellungnahme an den Bundesrat hat der Ausschuss
bestritten, dass die Interessen der Journalistinnen und Journalisten
im Zusammenhang mit dem Verrat von Dienstgeheimnissen über die
bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus schützenswert seien. Laut
Beschlussempfehlung des Ausschusses sei es "nicht hinnehmbar, dass
Journalisten sich an Straftaten im Zusammenhang mit dem Verrat von
Dienstgeheimnissen beteiligen und dieses Verhalten durch eine
besondere Regelung für rechtmäßig erklärt wird". "Mit dieser Haltung
wird verkannt, dass die Aufdeckung von Skandalen und Affären eine
wichtige Aufgabe des Journalismus ist", erklärte das Bündnis. "Dazu
kann auch gehören, dass Journalistinnen und Journalisten brisantes
Material benutzen, das sie von Informanten erhalten haben, die anonym
bleiben müssen." Das Bündnis appelliert an den Bundesrat, sich die
Argumentation des Rechtsausschusses nicht zu Eigen zu machen,
ansonsten würden "Journalisten auf eine Stufe mit Kriminellen
gestellt".

Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit war im August 2010 vom
Bundeskabinett beschlossen worden. Es zielt auf eine Entschärfung des
Paragrafen 353b des Strafgesetzbuches ab. Damit soll ausgeschlossen


werden, dass Journalisten von Staatsanwaltschaften allein deshalb der
Beihilfe zum Geheimnisverrat beschuldigt werden können, weil sie
ihnen zugespieltes Material veröffentlichen. Außerdem sollen
Beschlagnahmen bei Medienangehörigen nur noch möglich sein, wenn
gegen sie ein dringender Tatverdacht besteht.

Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses findet sich auf
www.bundesrat.de im Bereich "Tagesordnung zur Bundesratssitzung 875
(TOP 15)".

Dem Bündnis der Medienverbände und -unternehmen gehören der
Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und
Journalisten-Union in ver.di, der Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der
Deutsche Presserat, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, die
ARD und das ZDF an. Das Bündnis hat sich wiederholt gegen Gesetze
ausgesprochen, die die Freiheit der Berichterstattung einschränken.

Bei Rückfragen:

DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hendrik Zörner Tel.
030/72 62 79 20 Fax 030/726 27 92 13 E-Mail: djv@djv.de



Pressekontakt:
Deutscher Presserat
Telefon: 030-367 00 7-0
Fax: 030-367 00 7-20
E-Mail: info@presserat.de

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Datum: 14.10.2010 - 11:35 Uhr
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