Die Rechtsschutzversicherung ist unverzichtbar in unserer Rechtsordnung

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In Deutschland kann man sich gegen viele Risiken versichern. Manche Versicherungen sind für den Großteil der Bürger völligüberflüssig, andere sind wiederum absolut notwendig. Dazu gehört auch die Rechtsschutzversicherung.



Die Rechtsschutzversicherung ist unverzichtbar in unserer RechtsordnungDie Rechtsschutzversicherung ist unverzichtbar in unserer Rechtsordnung

(firmenpresse) - Wer kennt das nicht: Von einem Versandhaus im Internet wurden Waren mangelhaft oder gar nicht geliefert, mit dem Nachbarn ist ein Streit vom Zaum gebrochen worden oder der Mieter im fremd genutzten Vierfamilienhaus zahlt partout seine Miete nicht. Alles sind Situationen aus dem Alltag, wo man geneigt ist, seine Interessen im Verlaufe des Streites über den Rechtsanwalt auszutragen.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

Ein guter Rechtsanwalt kostet aber Geld. Und ohne Anwalt ist eine Durchsetzung der eigenen Interessen in unserer Rechtsordnung auf Grund der Komplexität der rechtlichen Materie eigentlich nicht mehr möglich. Die Rechtsschutzversicherung soll helfen, dass eigene Recht ohne das Kostenrisiko wahrnehmen zu können.

Mittlerweile verfügen über 40 Prozent aller bundesdeutschen Haushalte über eine Rechtsschutzversicherung, es ist also sogar sehr wahrscheinlich, in einem Rechtsstreit auf einen Gegner zu treffen, der bereits das Kostenrisiko eines Rechtsstreites über seine Rechtsschutzversicherung abwickeln kann. Das bedeutet im Umkehrschluss: Ohne Rechtsschutzversicherung wird einem bei Wahrnehmung der rechtlichen Interessen sehr schnell der finanzielle Atem ausgehen.

Zusammengefasst kann man sagen, dass mit der Rechtsschutzversicherung der Versicherte bei der Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen nicht zuerst an die Kosten denken muss, sondern den notwendigen juristischen Beistand mit seiner Angelegenheit betrauen kann. Viel Bürger nutzen heute noch das Instrument der Prozesskostenhilfe. Dieses ist aber schon mit der Beantragung ein langwieriges Verfahren und setzt voraus, dass der Betroffene zuerst die komplette finanzielle Situation offen legen muss. Und dann muss die gewährte Prozesskostenhilfe auch in Raten zurückgezahlt werden.

Die Rechtsschutzversicherung ist aber nicht nur eine Kostenversicherung, sie sieht ihre Aufgabe bereits in der Fürsorge für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Kunden im Versicherungsfall. Dabei übernimmt der Versicherer u. a. die gesetzliche Vergütung für den Rechtsanwalt der eigenen Wahl. Weiterhin werden die Kosten für Gericht und Gerichtsvollzieher übernommen, z. B. im Fall einer Räumungsklage.



Bei einem Prozess müssen oftmals Zeugen hinzu gezogen werden. Auch Gutachter sollen das Gesamtbild eines Rechtsstreites vervollständigen. Diese Kosten trägt ebenfalls die Rechtsschutzversicherung. Wird das Verfahren verloren, so trägt man nach unserer Rechtsordnung auch die Kosten der Gegenseite. Da diese auch nicht unerheblich sind, fallen sie auch unter die Kostendeckung der Rechtsschutzversicherung.

Bildquelle: Peter Kirchhoff, www.pixelio.de
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Datum: 18.10.2010 - 09:55 Uhr
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