THOMAE: Frau Aigner widerspricht sich selbst
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THOMAE: Frau Aigner widerspricht sich selbst
Noch im Juli 2009 hat Bundesministerin Aigner, schon damals Verbraucherschutzministerin, das jetzige Gesetz unterschrieben, das Verbrauchern lediglich ein Widerrufsrecht zuspricht. Die Union hatte sich in der damaligen großen Koalition gegen die Bestätigungslösung gewandt.
Regulär würde das Gesetz erst nach drei Jahren auf seine Wirksamkeit überprüft. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat diese Prüfung vorgezogen. Die Ergebnisse werden gegen Jahresende erwartet. Diese Ergebnisse sollten abgewartet werden, ehe vorschnell Forderungen ins blaue hinein erhoben werden
Die Bestätigungslösung ist rechtstechnisch nur schwer in den Griff zu bekommen: Grundsätzlich sollen Verträge natürlich auch mündlich und telefonisch geschlossen werden können. Wir müssen für das Problem unerlaubter Telefonwerbung eine Lösung finden, die unserem Rechtssystem entspricht und für alle Beteiligten handhabbar ist.
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Datum: 18.10.2010 - 20:16 Uhr
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