EU-Parlament stärkt den Mittelstand
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EU-Parlament stärkt den Mittelstand
Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug verabschiedet
"Dies ist eine gute Nachricht für alle kleinen und mittelständischen Unternehmen. Sie werden von einer solchen schärferen Zahlungsregelung profitieren.Deutschland erholt sich gerade sehr erfolgreich von der Krise und die Wirtschaft wächst. Deshalb brauchen die Unternehmen Kapital, das sie investieren können und sind daher auch in besonderem Maße auf die fristgemäße Begleichung ihrer Rechnungen angewiesen. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass Behörden oder Großunternehmen ihre Zahlungen immer weiter hinauszögern und sich so auf Kosten Mittelstands Zins- und Liquiditätsvorteile verschaffen. Die EU-Richtlinie wird nun im EU-Ministerrat behandelt. Wenn sie diese Hürde passiert hat, müssen wir sie zügig in unser deutsches Recht umsetzen." Hintergrund: Bislang wird im deutschen Recht bei Zahlungsverzug lediglich ein so genannter Verzugsschaden in Form von Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig. Durch die Richtlinie wird der gesetzliche Verzugszinssatz auf 8 Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank angehoben. Außerdem kann automatisch eine Beitreibungspauschale in Höhe von 40 ? verlangt werden. Durch diese Verschärfungen soll die Liquidität der kleinen und mittelständischen Unternehmen um 180 Mrd. ? ansteigen.
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Datum: 21.10.2010 - 22:16 Uhr
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