Beschluss des SPD-Parteivorstandes: Lücken im Übernahmerecht schließen - Stärkung einer nachhal

Beschluss des SPD-Parteivorstandes: Lücken im Übernahmerecht schließen - Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung

ID: 283146

Beschluss des SPD-Parteivorstandes: Lücken im Übernahmerecht schließen - Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung



(pressrelations) - D-Parteivorstand hat auf seiner heutigen Sitzung einstimmig folgenden Beschluss zur geplanten Übernahme von Hochtief und der dadurch sichtbar gewordenen Lücken im deutschen Übernahmerecht gefasst:

In einer globalen Wirtschaft sind Unternehmensübernahmen Teil des Marktgeschehens. Sie können Effizienzvorteile und die Bündelung von Know-How ermöglichen oder auch in eine Krise geratene Unternehmen retten. Gerade aber feindliche Übernahmen mit dem Ziel der Zerschlagung können gesunde Unternehmen in ihrem Bestand gefährden und vernichten oftmals tausende von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen. Dem daraus erwachsenen finanziellen Gewinn steht dabei meist ein enormer volkswirtschaftlicher Schaden gegenüber.

Gegenwärtig plant der spanische Baukonzern ACS die feindliche Übernahme des Bauunternehmens Hochtief. Dabei geht er nach der Methode des "Anschleichens" vor. Beabsichtigt ist zunächst nur der Erwerb eines Aktienanteils von etwas mehr als 30 Prozent (Kontrollmehrheit), um in der Folge zu günstigen Konditionen weitere Anteile zu erwerben, ohne dabei angemessene Angebote an alle Aktionäre für die Übernahme der Anteile machen zu müssen.

Eine Übernahme von Hochtief durch den krisengeschüttelten ACS-Konzern würde die Existenz eines gesunden Unternehmens und viele Arbeitsplätze auf Spiel setzen. Die Befürchtung liegt nahe, dass ein wirtschaftlich erfolgreiches und wettbewerbsfähiges deutsches Unternehmen zerschlagen werden soll, um mit den dadurch erzielten finanziellen Erträgen ein unwirtschaftliches und nicht wettbewerbsfähiges Unternehmen zu "sanieren".

Das Übernahmerecht fast aller europäischen Staaten enthält Regelungen, mit denen die Aktionäre auch dann wirksam geschützt bleiben, wenn ein Erwerber 30 Prozent der Stimmrechte erworben hat und diese Beteiligung weiter erhöht. Auch wenn diese Regelungen sich im Detail unterscheiden, haben sie gemein, dass der Bieter den übrigen Aktionären bei einem Ausbau seiner Beteiligung erneut anbieten muss, ihre Anteile zu einem angemessenen Preis zu erwerben (Pflichtangebot).




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Datum: 25.10.2010 - 16:15 Uhr
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