Gleichbehandlung der Gläubiger im Insolvenzverfahren bleibt gewahrt

Gleichbehandlung der Gläubiger im Insolvenzverfahren bleibt gewahrt

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Gleichbehandlung der Gläubiger im Insolvenzverfahren bleibt gewahrt



(pressrelations) - skus wird im Insolvenzrecht weiter nicht bevorzugt

In dieser Woche wird im Bundestag das Haushaltsbegleitgesetz 2011 verabschiedet, das auch Änderungen der Insolvenzordnung vorsieht. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:

"Die christliche-liberale Koalition hat erreicht, dass die Gleichbehandlung der Gläubiger ein tragender Grundsatz im Insolvenzrecht bleibt und zugleich die öffentlichen Haushalte konsequent konsolidiert werden. Der Fiskus wird im Insolvenzrecht weiter nicht bevorzugt. Das Aufrechnungsverbot gemäß
sect;
sect; 95 und 96 der Insolvenzordnung gelten auch für ihn. Darauf haben wir uns im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 verständigt. Wir haben zudem einen weiteren Erfolg erzielt: Unternehmen, die nur vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten, erhalten die Chance, sich weiter uneingeschränkt wirtschaftlich zu betätigen und aus eigener Kraft zu sanieren. Dies kommt insbesondere den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen entgegen. Auf diesem Weg wollen wir fortfahren: Wir haben uns vorgenommen, eine große Reform des Insolvenzrechts voranzubringen. Wir werden die Voraussetzungen für die Sanierung und Fortführung angeschlagener Unternehmen verbessern und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglichen, ohne aber die Interessen des Fiskus zu vernachlässigen. Wir werden hierzu bis Ende des Jahres einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen. Gleichzeitig verlieren wir auch die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht aus dem Blick: Mit einer Änderung im vorläufigen Insolvenzverfahren beseitigen wir eine Gesetzeslücke und sorgen damit für eine erhebliche Verbesserung der Steuereinnahmen. Die bisherige Rechtslage hat sich nachteilig auf die öffentlichen Haushalte ausgewirkt, da durch die Umsatztätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters weitere Steuerrückstände entstehen, ohne dass das Finanzamt - anders als andere Gläubiger -hierauf Einfluss nehmen kann."




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Datum: 27.10.2010 - 14:45 Uhr
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