Herrmann beantragt neuen Personalausweis
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Herrmann beantragt neuen Personalausweis
Der neue Personalausweis erfüllt selbstverständlich auch die herkömmlichen Aufgaben des Ausweises. Bei der Beantragung werden die erforderlichen Daten wie insbesondere Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum des Antragstellers erfasst und auf einem Chip gespeichert. Daneben ist ein Lichtbild für den Personalausweis erforderlich. Das Lichtbild und die Daten, die bislang nur auf dem Ausweisdokument aufgedruckt waren, werden künftig auch in einem Chip gespeichert. Der Antragsteller kann selbst bestimmen, ob er auch seine Fingerabdrücke im Chip des Ausweises speichern lassen möchte. Durch die Speicherung der Fingerabdrücke soll die Sicherheit des Personalausweises erhöht und die Möglichkeit eines Missbrauchs verringert werden.
Die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises beträgt für Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro, für Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro. Bei bedürftigen Antragstellern ist eine Gebührenreduzierung oder Gebührenbefreiung möglich. Wichtig ist zudem, dass niemand zum Austausch seines alten Personalausweises vor Ablauf dessen Gültigkeit gezwungen ist. Vielmehr behalten die alten Personalausweise ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Pressesprecher: Oliver Platzer
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Datum: 02.11.2010 - 15:45 Uhr
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