Basistarif-Regelungen rechtswidrig - Rechtsgutachten kritisiert Besetzung der Schiedsstellen
ID: 295495
Bundesvereinigung (KBV), Bundesärztekammer (BÄK),
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher
Bundesvereinigung (KZBV)
Teile der gesetzlichen Vorgaben zum Basistarif in der privaten
Krankenversicherung verstoßen gegen das Rechtsstaatsprinzip. Das ist
das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das der renommierte
Verwaltungsrechtler Prof. Winfried Kluth von der Universität
Halle-Wittenberg im Auftrag von Kassenärztlicher Bundesvereinigung,
Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung, Bundesärztekammer und
Bundeszahnärztekammer erarbeitet hat.
Gegenstand des Gutachtens waren Rechtsfragen zur Besetzung der
Schiedsstelle gem. § 75 Abs. 3c SGB V. Deren Zusammensetzung sei als
"willkürliche gesetzgeberische Entscheidung zu sehen, die gegen das
Rechtsstaatsprinzip verstößt und somit nichtig ist." Ärzte- und
Zahnärzteschaft sehen sich damit in ihrer kritischen Haltung zu den
Basistarif-Regelungen voll bestätigt.
Die Schiedsstelle kann angerufen werden, wenn eine Ausgestaltung
des Basistarifs zwischen Privaten Krankenversicherern und den
Organisationen der Leistungserbringer auf dem Verhandlungswege nicht
gelingt. Ihre Besetzung sieht neben Vertretern der
Verhandlungsparteien und neutralen Schiedspersonen auch je einen
stimmberechtigten Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und des
Bundesministeriums der Finanzen vor. Durch die Hinzufügung dieser
beiden Vertreter werde, so das Fazit des Gutachtens, "eine für
Schiedsstellen atypische Organisationsstruktur geschaffen, die die
demokratische Legitimation und die Funktionsgerechtigkeit der
Schiedsstelle in Frage stellt bzw. aufhebt."
Ansprechpartner für die Presse:
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 - 40 05 22 01
Alexander Dückers (BÄK) Tel.: 030 - 40 04 56 70 0
Jette Krämer (BZÄK) Tel.: 0171 - 41 68 29 3
Dr. Reiner Kern (KZBV) Tel.: 030 - 28 01 79 27 / 0173 - 26 03 16 7
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Datum: 12.11.2010 - 13:21 Uhr
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