Abzocke und Drei-Klassen-Medizin
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Abzocke und Drei-Klassen-Medizin
Der Beitragssatz wird um 0,6 auf 15,5 Prozent angehoben und dabei festgefroren. Alle weiteren Kostensteigerungen gehen einseitig zulasten der Versicherten und der Steuerzahler, da sie in den Zusatzbeitrag im Sinne einer kleinen Kopfpaushale hineinlaufen.
Das ist der Sinn der Reform: Die dauerhafte Entlassung der Arbeitgeber aus der Paritaet. Weil die Arbeitgeber aber an der Steigerung der Kosten in Zukunft nicht mehr beteiligt sein werden, werden sie fuer die Arbeitnehmer genau doppelt so schnell steigen: Weniger Netto vom Brutto fuer jeden Versicherten. Der dabei eingefuehrte Sozialausgleich ist nichts anderes als ein Almosen.
Fuer alle Rentner duerfte gelten, dass es in Zukunft keine Rentenerhoehung mehr gibt, weil die im Durchschnitt zu erwartende Steigerung der Kopfpauschalen staerker wirken duerfte als die jeweilige Rentenerhoehung. Im Prinzip kann man sagen, dass die Entlastung der Arbeitgeber durch eine Dauernullrunde bei der Rente erkauft wurde. Den kleinen Sozialausgleich koennen die Steuerzahler aufbringen. Dass ist der Ausstieg aus einem Solidarsystem von mehr als 100 Jahren Tradition. Jeder, der es sich leisten kann und oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von rund 50.000 Euro pro Jahr verdient, kann zukuenftig bereits nach einem Jahr in die private Krankenversicherung wechseln.
Bisher musste er mindestens drei Jahre warten nach dem Erreichen der Verdienstgrenze. Die privaten Versicherungskonzerne bekommen so die Belohnung von der FDP fuer die lange gemeinsame politische Arbeit.
In Zukunft duerfen Aerzte ihren Patienten fuer die Behandlung die Kostenerstattung fuer die Dauer von mindestens drei Monaten anbieten. Dies ist eine Art der Vorkasse, auch wenn der Minister diesen Ausdruck nicht fuer richtig haelt, aber er beschreibt die Lage genau. Der Patient bezahlt dabei naemlich den Arzt nach den Regeln der privaten Krankenversicherung, der Gebuehrenordnung der Aerzte, aus eigener Tasche, und bekommt dann nach der Weitergabe der Rechnung an seine Krankenkasse nur den Betrag erstattet, den die gesetzliche Krankenkasse bezahlt haette. Im Durchschnitt bleibt der Patient dabei auf etwa 50 Prozent der Kosten sitzen, einschliesslich einer Verwaltungsgebuehr, die er entrichten muss.
Niemand braucht eine solche Abzocke. Wenn der Arzt nur bei Vorkasse bereit ist, einen schnellen Termin zu vergeben, oder bei Vorkasse eine bessere Behandlung verspricht oder sich die drei Augenaerzte einer Kleinstadt verstaendigen, Vorkassepatienten zu bevorzugen, dann hat der kranke Patient keine echte Wahl. Es handelt sich um Abzocke, nicht um Wahlfreiheit.
Genau wie die Aufzahlung bei Arzneimitteln wendet sich diese Regelung gegen die Kranken und die Aelteren, die es sich nicht leisten koennen, mit dem Arzt zu verhandeln und ihm ausgeliefert sind. Bei der Terminvergabe und der Behandlungsqualitaet ist der Einstieg in die Drei-Klassen-Medizin somit vollzogen. Privat geht immer vor, dann kommt Vorkasse und schliesslich der normale gesetzlich Versicherte ("Holzklasse"), wobei auch diese dritte Klasse durch die Beitragssatzerhoehung und die Zusatzpraemien teurer wird.
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Datum: 12.11.2010 - 17:15 Uhr
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