KOLB: Wir brauchen mehr Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in die Rente (17.11.2010)
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KOLB: Wir brauchen mehr Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in die Rente (17.11.2010)
Das bisher geltende Renteneintrittsalter von 65 Jahren wurde für Angestellte im Jahr 1911 und für Arbeiter im Jahr 1916 festgelegt. Angesichts einer seitdem um mindestens 30 Jahre gestiegenen durchschnittlichen Lebenserwartung und deutlich verbesserter Lebens- und Arbeitsbedingungen ist die maßvolle Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre im Jahre 2030 vertretbar und angesichts der demografischen Entwicklung auch geboten.
Entscheidend ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tatsächlich länger arbeiten können. Hierzu muss ein Umdenken in den Betrieben stattfinden. Der Jugendwahn der letzten Jahrzehnte war falsch. Ältere Arbeitnehmer stellen für die Unternehmen ein bisher nicht hinreichend erkanntes und genutztes Potential dar.
Und auch der Gesetzgeber muss bestehende Beschäftigungshindernisse für ältere Arbeitnehmer beseitigen. Das gilt insbesondere für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Hier brauchen wir mehr Flexibilität. Eine längere Erwerbsteilhabe ? das zeigen die Erfahrungen in den skandinavischen Ländern ? wird am besten dann gelingen, wenn die Versicherten auf der Basis einer eigenen freien Entscheidung selbst bestimmen können, ob und in welchem Umfange sie im Alter noch tätig sein wollen. Abschläge bei einem vorgezogenen Renteneintritt und Zuschläge bei einem späteren Renteneintritt stellen sicher, dass die individuellen Entscheidungen beitragssatzneutral erfolgen.
In diesem Kontext machen auch die heute noch bestehenden Zuverdienstgrenzen für Rentenbezieher keinen Sinn mehr. Sie können ersatzlos entfallen.
Mit dem heute beschlossenen Bericht der Bundesregierung eröffnen sich viele Chancen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Es kommt jetzt darauf an, sie entschieden zu nutzen.
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Datum: 17.11.2010 - 16:15 Uhr
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