Bleiberecht fuer auslaendische Kinder geht nicht weit genug

Bleiberecht fuer auslaendische Kinder geht nicht weit genug

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Bleiberecht fuer auslaendische Kinder geht nicht weit genug



(pressrelations) - Anlaesslich der Herbstkonferenz der Innenminister am 18. und 19.
November 2010 in Hamburg erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Olaf Scholz:

Nun hat es auch die CDU gemerkt: Es gibt gute Gruende dafuer, in bestimmten Faellen auslaendischen Kindern ein Aufenthaltsrecht zu geben, auch wenn sie und ihre Eltern eigentlich ausreisepflichtig sind. Neu ist die Idee allerdings nicht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat schon Ende des vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht (Bundestagsdrucksache 17/207), der solche Ausnahmen vorsieht. Auch geht der Vorschlag des niedersaechsischen Innenministers Schuenemann nicht weit genug.
Wenn gewaehrleistet erscheint, dass sich Minderjaehrige nach ihrem Ausbildungsstand und ihren bisherigen Lebensverhaeltnissen in unsere Gesellschaft einfuegen, sollte schon ein Mindestaufenthalt von vier Jahren genuegen. Und ausserdem verdienen auch diejenigen eine Belohnung, die bereits einen Hauptschulabschluss erworben und damit eine Integrationsleistung erbracht haben. Natuerlich muessen die allgemeinen Voraussetzungen erfuellt sein, das heisst keine Chance haben Extremisten, Straftaeter und Personen, die die Auslaenderbehoerde getaeuscht haben.


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Datum: 17.11.2010 - 16:45 Uhr
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